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Über 110 kirchliche Stiftungen eingetragen

Juristische Personen sind verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen. Eine Ausnahme bildeten bisher kirchliche und Familienstiftungen. Sie waren von dieser Pflicht ausgenommen.

JOSIAS CLAVADETSCHER

Um internationale Standards einzuhalten, verlangt das revidierte Obligationenrecht, dass neu gegründete Familien- oder Kirchenstiftungen sich sofort eintragen müssen, um überhaupt Rechtspersönlichkeit zu erlangen. Für Stiftungen, die vor dem Jahr 2016 bereits bestanden haben, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren eingeräumt. Bis zum 31. Dezember 2020 mussten sich also alle kirchlichen Stiftungen eintragen lassen.

Gegen Schluss hagelte es Eintragungen Das ist auch geschehen. Unmittelbar nach der Einführung der Eintragungspflicht waren es nach 2016 erst wenige Stiftungen, je näher der Endtermin rückte, umso mehr haben die Eintragungen zugenommen.

Es habe ein eigentlicher Schlussspurt stattgefunden, bestätigte Othmar Aeschi, Leiter des Handelsregisters des Kantons Schwyz. Inzwischen sind im Schwyzer Handelsregister 112 kirchliche Stiftungen eingetragen, davon 39 Pfarrkirchenstiftungen, 33 Pfarrpfrundstiftungen, 18 Kaplaneipfrund-, Pfarrhelferpfrund- und Sigristenpfrundstiftungen sowie 22 Kapellstiftungen.

Alle haben einen Bezug oder sind Eigentümer von Sakralbauten und Betriebsgebäuden von katholischen Kirchgemeinden im Kanton. Die sechs reformierten Kirchgemeinden im Kanton kennen keine kirchlichen Stiftungen in diesem Sinne.

Die Vorteile im Alltag sind klar. Bei im Handelsregister eingetragenen kirchlichen Stiftungen sind nun der Zweck, die Adresse, die Stiftungsratsmitglieder, die Revisionsstelle und weitere Angaben öffentlich für jedermann einsehbar. Auch werden die eingetragenen Stiftungen zu einer ordentlichen Buchführung verpflichtet. Die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen liegt aber nach wie vor beim Bistum Chur.

Eine Übersicht ist ziemlich schwierig Allerdings ist es recht schwierig, die Übersicht zu erlangen. In Zusammenarbeit mit dem Bistum Chur wurden zwar alle bekannten Stiftungen angeschrieben und auf die Pflicht zum Eintrag hingewiesen.

Aber offensichtlich gibt es immer noch weisse Flecken. Aus der Gemeinde Altendorf findet sich zum Beispiel kein diesbezüglicher Eintrag im Handelsregister, obwohl in der dortigen Kirchgemeinde Pfarrkirchen-, Pfarrpfrund-, Kapell- und Feldkapellstiftungen bestehen. Auch ist unklar, wo im Kanton weitere Kapellen oder Güter stehen, welche einer kirchlichen Stiftung gehören.

Auf dem Handelsregister erklärt man, dass man im Laufe dieses Jahres das Verzeichnis überprüfen und nachfassen werde. Am ehesten werde man einer Unterlassung künftig auf die Spur kommen, wenn eine bisher nicht bekannte Stiftung zum Beispiel ein Bankkonto eröffnen, eine Änderung im Grundbuch oder sonst eine amtliche Handlung vornehmen müsse. Dann werden die Rechtspersönlichkeit und der Eintrag im Handelsregister so oder so abgeklärt.

Das Handelsregisteramt kann aber auch von sich aus rechtlich vorgehen. Es können Massnahmen und Sanktionen ergriffen werden, wenn pflichtwidrig oder erst recht wenn vorsätzlich eine Eintragung nicht beantragt worden ist. Innert dreissig Tagen muss das dann ausgeführt werden, sonst drohen Bussen oder bei vorsätzlichem Handeln im Extremfall sogar ein Strafverfahren. Einige spezielle Regelungen

In der ganzen kirchlichen Stiftungslandschaft im Kanton Schwyz stösst man aber auch auf einige Spezialitäten. Auffallend ist besonders Einsiedeln, das historisch bedingt als Klosterstandort eine ganz andere kirchliche Struktur aufweist als alle anderen Kommunen im Kanton.

Im ganzen Bezirk Einsiedeln bestehen lediglich die Stiftung für die Jugendkirche und zwei Kapellstiftungen, die übrigen fünf Stiftungen betreffen die Förderung der Klöster Einsiedeln und Fahr, den Kreuzweg, die Seelsorge, die Missio und die Pferdezucht.

Speziell ist auch die Situation in der Gemeinde Arth. Es gibt hier keine Pfarrkirchenstiftung. Die Herz-Jesu- Stiftung Goldau umfasst neben der Pfarrkirche, dem Pfarrhaus und dem Pfrundhaus auch drei Wohnhäuser, das Pfarreizentrum Eichmatt dagegen ist Eigentum der Kirchgemeinde.

In Arth sind sogar die Pfarrkirche, das Pfrundhaus, das Kaplanenhaus und zwei Kapellen Eigentum der Kirchgemeinde, das Pfarrhaus und das Georgsheim aber liegen in kirchlichen Stiftungen.

Und nochmals ganz anders organisiert ist das grosse Kloster Ingenbohl. Es firmiert als Institut und ist rechtlich ein Verein, mit den ersten Statuten aus dem Jahre 1887.

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