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Südumfahrung Küssnacht im Fokus

Nach der Inbetriebnahme der Südumfahrung Küssnacht zwischen Ebnet und Räbmatt wird nun das Bauprojekt für den zweiten Abschnitt bis ins Breitfeld ausgearbeitet. Gemäss Erkenntnissen aus einem Vorprojekt ist mit Baukosten in der Grössenordnung von 200 Millionen zu rechnen.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Am 3. September 2020 konnte die Südumfahrung Küssnacht im Abschnitt zwischen Ebnet und Räbmatt als Entlastung des Dorfzentrums dem Verkehr übergeben werden», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: Nun stehe die Realisierung des zweiten Abschnitts zwischen Ebnet und Breitfeld auf der politischen Traktandenliste. «Geplant ist ein 1144 Meter langer Tunnel, der die Wohngebiete entlang der Grepperstrasse vom Verkehr entlasten soll», teilt die Kanzlei mit. Auf der Grundlage eines Vorprojekts werde mit Kosten von rund 194 Millionen Franken gerechnet, die sich Kanton und Bezirk zu einem festgelegten Verhältnis teilen würden, heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Die Stimmberechtigten des Bezirks Küssnacht haben am 21. Mai 2017 dem Bezirksanteil in der Höhe von 116,5 Millionen bereits zugestimmt.» Keine Auflage der Nutzungsplanung Der Kanton hatte ursprünglich geplant, die Nutzungsplanung für den zweiten Abschnitt im Frühjahr 2021 öffentlich aufzulegen. Damit wäre die Linienführung definitiv festgelegt worden. Anschliessend wäre das konkrete Bauprojekt mit verbindlichem Kostenvoranschlag erarbeitet worden.

«Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichts zum Autobahnanschluss Halten in Pfäffikon verlangt aber, dass die Hauptuntersuchung des Umweltverträglichkeitsberichts mit dem Nutzungsplan öffentlich aufgelegt werden muss, um alle Auswirkungen auf Siedlung und Umwelt abschätzen zu können», schreibt das Schwyzer Baudepartement: Dies bedinge faktisch die gleichzeitige Ausarbeitung des Bauprojekts.

«Deshalb wird vorliegend auf die vorgängige Auflage der Nutzungsplanung für den zweiten Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht voraussichtlich verzichtet und direkt ein Bauprojekt auf der Grundlage des Vorprojekts erarbeitet», teilt das Departement mit.

Zusätzliche Sondierbohrungen

Das ausgearbeitete Vorprojekt werde als Grundlage für den Ausgabenbeschluss des Kantonsrats und für die allfällig anschliessende Volksabstimmung dienen (Referendum), präzisiert Regierungsrat André Rüegsegger: «Da das Gebiet des zukünftigen Umfahrungstunnels als geologisch anspruchsvoll gilt, werden ab dem 19. April zusätzliche Sondierbohrungen durchgeführt. » Diese dienten auch dazu, die Kostenschätzungen des Vorprojekts zu verifizieren.

«Das Baudepartement geht in seinen Planungen davon aus, dass die Ausgabenbewilligung für den zweiten Abschnitt der Südumfahrung dem Kantonsrat im Jahr 2022 zum Entscheid vorgelegt werden kann», sagt Rüegsegger: Er gehe davon aus, dass das Projekt auf eine positive Resonanz stossen werde, nachdem der erste Abschnitt der Südumfahrung Küssnacht nun in Betrieb genommen worden sei. Bezüglich des Bundesgerichtsurteils sei zu erwarten, dass es sich auf den Tunnelbau in Rothenthurm ähnlich auswirken werde wie dies beim Verfahren rund um die Südumfahrung Küssnacht beobachtet werden könne, hält der Baudirektor fest.

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