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In Alpthal steht die Wahl des Gemeindeschreibers im Fokus

Die Laufende Rechnung in der Gemeinde Alpthal mit Aufwendungen von 3,33 Millionen Franken und Einnahmen von 3,29 Millionen Franken schliesst mit einem Verlust von 40’000 Franken ab.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Im Zentrum der kommenden Gemeindeversammlung in Alpthal stehen die Jahresrechnung 2020 und Nachkredite. Zudem ist an der Versammlung die Übertragung der Befugnis der Wahl des Gemeindeschreibers auf den Gemeinderat traktandiert: Bisher stand das Recht, den Gemeindeschreiber alle vier Jahre zu wählen, ausschliesslich der Gemeindeversammlung zu (in Alpthal in Form einer Volkswahl an der Urne).

Das seit dem 1. Juli 2018 geltende neue Gemeindeorganisationsgesetz eröffnet eine neue Möglichkeit, in dem die Stimmbürger die Befugnis, den Gemeindeschreiber zu wählen, dem Gemeinderat übertragen können. Der Gemeinderat stellt den Gemeindeschreiber dann mit einem öffentlich-rechtlichen Vertrag an. An der Stellung des Gemeindeschreibers ändert sich nichts «Ob die Stimmberechtigten den Gemeindeschreiber wählen oder der Gemeinderat, ändert an den Wahlvoraussetzungen und an der Stellung des Gemeindeschreibers nichts», schreibt die Gemeinde Alpthal in der Botschaft zur Rechnung 2020: «Als Wahlvoraussetzung gilt die Gemeindeschreiberprüfung des Kantons Schwyz, ein Rechtsanwaltspatent oder der erfolgreiche Abschluss einer anerkannten Verwaltungsschule.» Nach wie vor besitze der Gemeindeschreiber im Gemeinderat sowie in den weiteren Behörden und Kommissionen, deren Protokollführer er sei, Antragsrecht und könne an den Beratungen teilnehmen, nicht aber mitentscheiden, teilt die Gemeinde mit. Im Hinblick auf die bevorstehende Demission des jetzigen Gemeindeschreibers habe sich der Gemeinderat in Alpthal mit der Frage des Wahlprozederes befasst und sei zum Schluss gekommen, der Gemeindeversammlung zu beantragen, die Wahlbefugnis für den Gemeindeschreiber an den Gemeinderat zu übertragen.

Ohne Volkswahl kann Vakanz schneller besetzt werden

«Der Gemeinderat sieht die Vorteile vor allem in der Rekrutierung geeigneter Bewerber und erwartet mit dem neuen Verfahren eine breitere Auswahl, da bei einer Wahl durch den Gemeinderat der Bewerber die bisherige Stelle erst nach erfolgter Stellenzusage kündigen muss», betont der Gemeinderat «Es kann beobachtet werden, dass bei Gemeindeschreiberwahlen in anderen Gemeinden das Kandidatenfeld jeweils dramatisch schrumpft, wenn klar wird, dass bereits die Kandidatur öffentlich gemacht werden muss», ist der Botschaft zu entnehmen: «Offenbar ziehen sich potenzielle Kandidaten oft deshalb zurück, weil die Kandidatur bei der Volkswahl dem Arbeitgeber, dem Umfeld und der breiten Öffentlichkeit bekannt wird.» Damit verbunden werde die Absicht der angestrebten beruflichen Veränderung vorzeitig bekannt, obwohl der Kandidat mit einer allfälligen Wahlniederlage rechnen müsse, konstatiert der Gemeinderat: «Mit der Anstellung durch den Gemeinderat, anstelle der Volkswahl, kann eine Vakanz schneller wieder besetzt werden, da die Wahlvorbereitungszeit und die öffentliche Wahl wegfallen.»

Die Gemeindeversammlung geht am Mittwoch, 28. April, um 20 Uhr, in der Mehrzweckanlage (Turnhalle) in Alpthal über die Bühne.

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