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Bloss fahrlässig gehandelt

Bloss fahrlässig gehandelt Bloss fahrlässig gehandelt

Der Schwyzer AHV- und IV-Stelle-Chef Andreas Dummermuth wurde vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

RUGGERO VERCELLONE

Der wegen Amtsgeheimnisverletzung angeklagte Geschäftsleiter der Schwyzer AHV-Ausgleichskasse und IV-Stelle, Andreas Dummermuth, sei in einem Spannungsverhältnis gestanden, als er von einer Redaktorin der TV-Sendung «Rundschau» im Jahr 2018 um die Herausgabe eines Überwachungsvideos gebeten worden war.

Einerseits unterstehe er der Schweigepflicht, andererseits gelte das gesetzlich verankerte Öffentlichkeitsprinzip, das der Öffentlichkeit die Einsicht in amtliche Dokumente gewährleiste. Er habe sich nach reiflicher Überlegung zugunsten des Öffentlichkeitsprinzips entschieden, sagte der 60-Jährige gestern vor dem Schwyzer Bezirksgericht.

Mehrere Personen haben den Überwachten erkannt Er habe beschlossen, das Video «professionell zu anonymisieren ». «Wir wendeten einen höheren Standard der Verpixelung an, als sonst üblich ist», sagte Dummermuth. Sämtliche Personen, Fahrzeuge und sogar die Umgebung wurden anonymisiert, das Video hatte keinen Ton mehr und wurde von farbig auf schwarz-weiss umgewandelt.

«Die Frage, wer Akten erhält, wird bei uns seit jeher sehr ernst genommen.» Er habe nach den getroffenen Abklärungen keine Zweifel gehabt, es richtig zu machen, und er würde dies «selbstverständlich » wieder so handhaben, sagte Dummermuth.

Dennoch erkannten laut Staatsanwältin mehrere Personen den Überwachten, als die «Rundschau» am 7. November 2018 – wenige Wochen vor der eidgenössischen Abstimmung über den umstrittenen Einsatz von Versicherungsdetektiven – den Beitrag unter dem Titel «Per Video überführt. Versicherer kämpfen für Sozialdetektive» ausstrahlte. Staatsanwältin forderte eine bedingte Geldstrafe Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von achtzig Tagessätzen à 430 Franken. Solche Videoaufnahmen seien durchaus als Akten zu verstehen, die der Geheimnispflicht unterstehen. Eine Veröffentlichung sei nicht erforderlich gewesen. Symbolbilder hätten ausgereicht. Die Frage, ob das Video genügend anonymisiert worden sei, könne so nämlich offen bleiben.

Dummermuths Verteidiger forderte einen Freispruch, da durch die professionelle Anonymisierung des Videos gar keine Geheimnisse mehr preisgegeben worden seien. Sein Mandant sei sehr bewusst vorgegangen, um keine Geheimnisverletzung zu begehen. Er habe eine solche auch nicht in Kauf genommen. Die Betroffenen seien im Video objektiv gesehen nicht erkennbar gewesen. Jene Personen, die den Privatkläger auf dem Video erkannten, hätten dies erst getan, nachdem sie nach der Ausstrahlung der TV-Sendung darauf aufmerksam gemacht worden seien.

Eine objektive Individualisierung habe nie stattgefunden. Hinzu komme, dass eine verpixelte Drittperson trotz Nachforschungen durch die Kriminalpolizei bis heute nicht erkannt werden konnte. Mit Symbolbildern hätte man sich den Vorwurf von Behördenmanipulation im Vorfeld einer Abstimmung gefallen lassen müssen.

Leiter habe sich strafrechtlich nicht schuldig gemacht

Das Bezirksgericht sprach den Beschuldigten frei. Zwar genüge allein eine Anonymisierung nicht, um eine Geheimnisverletzung zu verhindern. Sonst könnten alle Geheimnisse ohne Grund preisgegeben werden, sofern sie anonymisiert werden.

Insofern sei der objektive Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung erfüllt worden, hielt Bezirksgerichtspräsident Michael Frey in seiner mündlichen Kurzbegründung des Urteils fest.

Der Freispruch erfolgte aufgrund der Erkenntnis, dass Dummermuth fahrlässig, ohne Wissen und Willen, also ohne Vorsatz, gehandelt habe. Er habe alles vorgekehrt, um kein Geheimnis zu offenbaren. Zudem seien die Rechtfertigungsgründe für eine Veröffentlichung gegeben: öffentliches Interesse, Wahrung der Anonymität sowie Erforderlichkeit (Aufzeigen der Problematik Überwachungsvideos).

Das Vorgehen Dummermuths sei höchst heikel gewesen, die Kritik an ihm verständlich. Strafrechtlich schuldig habe er sich aber nicht gemacht.

Andreas Dummermuth wurde vom Vorwurf der Amtsgeheimnisverletzung freigesprochen.

Foto: Jürg Auf der Maur

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