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Gut gemeint, aber teuer und wirkungsarm

ABSTIMMUNGEN

Abstimmung vom 13. Juni 2021 – CO2-Gesetz

Das Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen, besser bekannt als CO2-Gesetz, kann den Einzelnen teuer zu stehen kommen – und das mit bescheidener Wirkung. Die Schweiz verursacht 1 Promille der CO2-Umweltbelastung weltweit, China anderseits 27 Prozent; also 270 mal mehr.

Unbescheidener sind die entstehenden Kosten für Bürger und Unternehmen: So wird der Liter Benzin 12 Rappen teurer, die Abgaben auf Heizöl und Gas werden verdoppelt.

Summa summarum kann das eine Familie schnell einmal 1000 Franken pro Jahr kosten. Die von Bundesrätin Sommaruga tiefgestapelten Durchschnittswerte gelten wohl eher für tramfahrende Grossstädter, als für uns autofahrende Landeier.

Nicht enthalten in der Rechnung sind übrigens noch zusätzliche Investitionskosten von mehr als 100 Milliarden Franken bis 2050 und die damit einhergehende Verteuerung von Lebensmitteln, Transporten, Baumaterialien und Güter des täglichen Bedarfs.

Darum Nein zum CO2-Gesetz!

Roland Lutz (Einsiedeln) LESERBRIEFE

Corona-Kundgebung in Altdorf verboten

Das Obergericht des Kantons Uri hat nicht rechtzeitig vor dem Kundgebungstermin (vom 10. April) über die Beschwerde entschieden. Der Antrag auf superprovisorische Verfügung, wie es juristisch heisst, wurde abgewiesen, wie unserem Rechtsanwalt Oswald Rohner am Donnerstag, 8. April, am späten Nachmittag mitgeteilt wurde. Damit müssen wir der behördlichen Gewalt weichen und die Kundgebung absagen. Das Aktionsbündnis Urkantone verzichtete am 10. April auf weitere sonstige Veranstaltungen oder Aktivitäten. Wenn wir vor Gericht zu einem späteren Zeitpunkt Recht erhalten, werden wir die Kundgebung nachholen.

Das Aktionsbündnis Urkantone kritisiert das Verhalten des Gerichtes als klare Rechtsverweigerung, die es in einem Rechtsstaat nicht geben dürfte, denn eine Entscheidung nach dem Kundgebungstermin hat keine praktische Auswirkung mehr. Damit unterstützt das Gericht das undemokratische Kundgebungsverbot der Urner Regierung, wodurch dem Souverän in verfassungswidriger Weise das Recht auf Versammlung und freie Meinungsbildung verweigert wird. In den letzten Monaten hat die Opposition gegen die Corona- Massnahmen stark zugenommen und die Anzahl der Teilnehmer ist von Kundgebung zu Kundgebung angestiegen bis zuletzt auf 8000 in Liestal. Seitdem werden unter dem Vorwand der Gesundheit keine Kundgebungen mehr bewilligt. Die Verbote zielen darauf ab, die Bewegung zu schwächen und insbesondere auch die freie Meinungsbildung zum Referendum über das Covid-19-Gesetz massiv zu behindern. Die Verweigerung der elementaren politischen Rechte sind der Anfang vom Ende der Demokratie und eine grosse Schande für die Schweiz.

Dem Aktionsbündnis Urkantone entsteht durch das Verbot ein riesiger finanzieller Schaden. Dazu kommen die vielen hundert Stunden an unbezahlter Arbeit von freiwilligen Helfern. Doch noch viel grösser ist der Schaden für unser ganzes Land, das sich durch solche Massnahmen schrittweise in Richtung Diktatur und Polizeistaat entwickelt.

Josef Ender Aktionsbündnis Urkantone

Ich bedanke mich von Herzen bei allen Teilnehmern der Kundgebung in Altdorf. Leider konnte ich nicht dabei sein, verfolgte aber während 6 bis 7 Stunden über Livestream die friedliche Kundgebung. Meine Meinung darüber bildete sich also nicht aus drei Minuten Mainstream-Medien.

Ich bedanke mich herzlich bei der Urner Regierung dafür, dass sie die Kundgebung nicht bewilligt hat. Die Regierung gibt damit der ganzen Schweiz die Möglichkeit zu begreifen, dass wir Menschen (der Souverän) keine Bewilligung benötigen, um unsere Meinung kund zu tun. Die Regierung hat gezeigt, dass sie keine Courage besitzt. Sie tut alles dafür, unsere Grundrechte mit Füssen zu treten. Ich bedanke mich herzlich bei der Polizei dafür, dass sie den Menschen zeigt, was sie als ihren Auftrag wahrnimmt. Leider hat die Polizei die Gelegenheit verpasst, sich auf die Seite der Menschen zu stellen und ihre Helme abzunehmen. Statt die Bevölkerung zu schützen, auch vor dem Staat, outet sie sich als Leinenträger der Politik. Sie vergisst dabei offenbar, dass bei Klagen nicht der Befehlende (Staat), sondern der Ausführende (Polizist) zur Verantwortung gezogen wird. Sie kann scheinbar auch nicht unterscheiden zwischen friedlichen Bürgern und aggressiven Demonstranten. Trotzdem sage ich danke für ihre Aggressivität den Menschen gegenüber. Diese haben nun die Möglichkeit erhalten, Anzeigen wegen Amtsmissbrauch und Willkür zu erstatten. So dürfen sich endlich auch die Richter positionieren.

Ich bedanke mich herzlich bei den Journalisten dafür, dass sie mit der Verdrehung der Tatsachen und Zahlenmanipulationen der ganzen Welt ihre Lügenfratze so offensichtlich zeigen. Ihre Bilder und Worte zeigen jedem vernünftigen Menschen, dass wir vom Staat und den daraus finanzierten öffentlich-rechtlichen Medien betrogen und belogen werden. Deshalb erscheint es mir auch nicht logisch, dass jeder Haushalt, Radio- und Fernsehgebühren bezahlen sollte und somit diese ganze Lügenpresse mitfinanziert und sich mitschuldig macht. Wir sind freie und erwachsene Menschen und so sollten wir uns auch verhalten. «Wer für nichts steht, fällt für alles.» Alois Schelbert (Unteriberg)

Wahlen an Schwyzer Bezirksgemeinde

Der Bezirksrat Schwyz hat im Dezember 2020 die Stelle einer nebenamtlichen Richterin, eines nebenamtlichen Richters öffentlich ausgeschrieben. Die Wahl findet am 20. April statt. Aufgrund der Teilrevision der Justizgesetzgebung per 1. Juli 2020 wurden die sieben Ersatzrichter gestrichen und werden jetzt durch die Wahl einer ordentlichen Richterin oder eines ordentlichen Richters kompensiert.

Fünf Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für diese Wahl beworben. Alle fünf erfüllen die Wahlvoraussetzungen. Eine Person hat in der Zwischenzeit die Kandidatur zurückgezogen. Für die Gewährleistung eines optimalen Betriebes, Ablaufs des Bezirksgerichts Schwyz ist es von Vorteil, wenn eine juristische Person für dieses Amt gewählt wird. Dr. jur. Bürgler Mario erfüllt als einziger Kandidat diese Voraussetzung. Aufgrund der Covid-19-Krise konnte die SVP Bezirk Schwyz keine Nominationsversammlung durchführen. Deshalb empfiehlt der Vorstand der SVP Bezirk Schwyz, Dr. jur. Bürgler Mario an der Bezirksgemeinde zu wählen.

Beat Betschart hat nach neunjähriger Tätigkeit seinen Rücktritt aus der Rechnungsprüfungskommission (RPK) erklärt. Für die Nachfolge hat sich eine Person beworben: Patricia Steffen, wohnhaft in Goldau. Der Vorstand der SVP Bezirk Schwyz empfiehlt, die Kandidatur von Patricia Steffen zu unterstützen. SVP Bezirk Schwyz

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