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Feusisgarten soll nicht abgerissen werden

Feusisgarten soll nicht abgerissen werden Feusisgarten soll nicht abgerissen werden

Der Gemeinderat Feusisberg stellt nach umfangreichen Abklärungen die Schutzwürdigkeit des Feusisgartens fest.

PATRIZIA BAUMGARTNER

Im letzten April überreichte die IG pro Feusisgarten dem Gemeinderat die Petition «rettet den Feusisgarten», die von 730 Personen unterzeichnet worden war. Darin wird der Gemeinderat aufgefordert, alle erforderlichen Massnahmen zum Schutz des äusseren Erscheinungsbildes des Feusisgartens und seiner Einbettung in die Landschaft zu ergreifen und beim Regierungsrat einen Antrag auf Aufnahme in das kantonale Schutzinventar zu stellen. Ebenso fordert die IG den Gemeinderat auf, alles zu unternehmen, damit der Feusisgarten für die Bevölkerung als Restaurant, Ausflugsziel, Veranstaltungsort und Treffpunkt erhalten bleibt (wir berichteten). Gemeinderat mit klarem Urteil

Der eingereichten Petition lag bereits ein Expertengutachten bei. Dieses wurde der Kantonalen Denkmalpflege ebenfalls zugänglich gemacht. Daraufhin hat sich die Denkmalpflege mit der Gemeinde in Verbindung ge- setzt und die Gemeinde Feusisberg in die weiteren Arbeiten zur Klärung der Schutzwürdigkeit einbezogen, informiert der Gemeinderat. «Nach einem Lokaltermin wurde vom Kanton ein entsprechendes Fachgutachten bei einem externen Beratungsbüro in Auftrag gegeben. Es hält fest, dass der Liegenschaft in geschichtlich-kultureller, kunsthistorischer und städtebaulicher Hinsicht ein erheblicher Zeugenwert zukomme », heisst es in der Medienmitteilung.

Unterschutzstellung befürwortet Um eine differenzierte Betrachtungsweise zu erhalten, habe der Gemeinderat zudem entschieden, eigene und unabhängige Gutachten in Auftrag zu geben. Im Ergebnis kommen die Experten zum Schluss, dass das ehemalige Kurhaus Feusisgarten die Kriterien für die Schutzwürdigkeit gemäss kantonalem Denkmalschutzgesetz erfüllt. Entsprechend empfehlen sie, die Liegenschaft unter Schutz zu stellen. «Gestützt auf die Folgerungen, hat sich der Gemeinderat mit den Erkenntnissen eingehend befasst und ist im Ergebnis zum Schluss gekommen, die beiden eingeholten Gutachten, jenes der Schutzwürdigkeit und das Zustandsgutach- ten, dem Kanton zukommen zu lassen und den Kanton zu bitten, die Schutzwürdigkeit zu prüfen», heisst es im offiziellen Schreiben.

Aufgrund der eindeutigen Aussagen der Gutachten unterstützt der Gemeinderat eine Unterschutzstellung des Feusisgartens. Einer Delegation der IG pro Feusisgarten wurden die Ergebnisse und das weitere Vorgehen kürzlich durch den Gemeinderat persönlich vorgestellt.

IG ist sehr zufrieden Über das Fazit des Gemeinderats freut sich Siegfried Hetteg- ger, Sprecher der IG Feusisgarten. «Das Gebäude ist in jeder Hinsicht schutzwürdig», betont er. In einer Medienmitteilung heisst es: «In raumplanerischer Hinsicht ist die geplante Überbauung nicht möglich.» Das Feusisgarten-Gebäude sei zwar renovierungsbedürftig, aber es seien keine Abbrüche notwendig – sogar das Dach könne repariert werden. Da die Gemeinde Feusisberg dem Kanton empfehlen wird, den Feusisgarten unter Denkmalschutz zu stellen, bedeute dies auch, dass der «Feusisgarten vor dem Abbruch gerettet ist».

Der Nebel hat sich ein Stück weit gelichtet: Die Gemeinde Feusisberg fordert ebenfalls, dass das ehemalige Kurhaus unter Schutz gestellt wird.

Foto: Claudio Pfister

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