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Steinen verliert vor Gericht

Steinen verliert vor Gericht Steinen verliert vor Gericht

Die vorgesehenen Verkehrsbeschränkungen auf der Breitenstrasse können nicht umgesetzt werden.

RUGGERO VERCELLONE

Im Januar 2020 publizierte der Gemeinderat Steinen Verkehrsbeschränkungen auf der Breitenstrasse sowie dem Verbindungsstück zwischen Breitenstrasse– Bahnhofstrasse und dem Parkplatz vor dem Feuerwehrlokal.

Es ging dabei wesentlich um eine Einbahnführung mit Gegenverkehr von Radfahrern auf der Verbindungsstrasse Breitenstrasse– Bahnhofstrasse in Fahrtrichtung Bahnhofstrasse, ein Verbot für Motorwagen und Motorräder auf der Breitenstrasse zwischen der Verbindungsstrasse Breitenstrasse–Bahnhofstrasse und der Zufahrt zu den Gebäuden 21 bis 25 an der Breitenstrasse, ein Lastwagenverbot auf der Breitenstrasse in Fahrtrichtung Ost ab der Verzweigung Nagelstrasse/Breitenstrasse und ein Lastwagenverbot auf dem Parkplatz beim Feuerwehrlokal.

Gegen Verkehrsanordnung gingen mehrere Einsprachen ein Diese Massnahmen seien laut Gemeinderat Instrumente des Umweltschutzes und der Verkehrssicherheit, da auf dem Abschnitt Ost der Breitenstrasse ein Kreuzen nicht möglich sei und er als Schulweg diene. Das dortige Wohngebiet könne teilberuhigt werden. Die Gebiete Nagel und Nagelrain blieben dadurch hinreichend erschlossen.

Gegen diese Verkehrsanordnungen gingen mehrere Einsprachen ein. Der Regierungsrat hiess die Einsprachen mehrheitlich gut. Der Gemeinderat widerspreche mit dem Teilfahrverbot und dem Einbahnregime dem eigenen Erschliessungsplan. Dieser müsse zuerst geändert und vom Stimmvolk bewilligt werden. Erst dann könne das neue Verkehrsregime umgesetzt werden. Das akzeptierte der Gemeinderat nicht und zog die Sache vors Verwaltungsgericht – aber auch hier ohne Erfolg. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Verkehrsbeschränkung zwar nicht im Widerspruch zum Erschliessungsplan stehe.

Keine Abklärungen über die Folgen getroffen Dennoch könne die umstrittene Verkehrsanordnung nicht umgesetzt werden. Es sei nämlich unbestritten, dass die Umsetzung Auswirkungen auf die Erschliessungssituation im Bereich des Einzugsgebiets der westlichen Breitenrainstrasse habe, da dies zu einer Umlagerung des Verkehrs von der östlichen auf die westliche Breitenstrasse, die Rütistrasse und die Verbindungsstrasse Breitenstrasse/ Bahnhofstrasse habe. Welche Auswirkungen (bezüglich Lärm, Strassenkapazitäten, Tempobeschränkungen) diese Verkehrsverlagerung nach sich zöge, sei aber nicht abgeklärt worden.

Darum könne nicht beurteilt werden, ob die Neuregelung der gesetzlich geforderten Verhältnismässigkeit entspreche. Diese Abklärungen müsse der Gemeinderat zuerst noch machen.

Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde der Gemeinde Steinen ab und legte ihr die Verfahrenskosten von 2000 Franken auf.

Keine Einbahnführung zwischen Breitenstrasse und Bahnhofstrasse in Steinen.

Foto: Erhard Gick

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