Veröffentlicht am

Finanzschwache Gemeinden entlasten

Die CVP des Kantons Schwyz begrüsst die geplante Totalrevision des Gesetzes über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder.

Mitg. «Aus Sicht der CVP ist die Notwendigkeit der Totalrevision unbestritten», schreibt die Partei in einer Medienmitteilung: Eine neue Bundesregelung verpflichte die Kantone, eine oder mehrere Fachstellen für den Bereich der Inkassohilfe für Unterhaltsberechtigte zu bezeichnen. In der Vernehmlassung schlägt der Regierungsrat dafür zwei Varianten vor, einerseits sollen die Gemeinden und Bezirke eine oder zwei Fachstellen einrichten und betreiben, andererseits kann die Inkassohilfe an die Ausgleichskasse Schwyz übertragen werden.

Kostenübernahme durch Kanton prüfen

«Die CVP Kanton Schwyz ist klar der Meinung, dass die zweite Variante, nämlich die Übertragung der Aufgabe durch die Gemeinden und Bezirke an die Ausgleichskasse Schwyz, die bessere Lösung ist», teilt die Partei mit: «Die Vorteile – Kosteneffizienz, Gewährleistung der einheitlichen Bearbeitung, vorhandene Sachkompetenz bei der Ausgleichskasse, einfacherer Aufbau des Angebots – gegenüber Variante 1 überwiegen deutlich.» Unterstützt wird die Absicht des Regierungsrats, den Anspruch der Alimentenbevorschussung zeitlich so auszudehnen, bis das anspruchsberechtigte Kind eine angemessene Ausbildung ordentlich abgeschlossen hat, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr. «Damit kann verhindert werden, dass ein Kind wegen eines säumigen Unterhaltsschuldners gezwungen ist, Sozialhilfe zu beziehen», heisst es in der Medienmitteilung weiter. Im Gegensatz zum Regierungsrat plädiert die CVP dafür, dass der Kanton die Kosten für die Abwicklung der Bevorschussung (nicht die Bevorschussung an sich) ganz oder zumindest teilweise übernimmt.

Reduktion des indirekten Finanzausgleichs im Fokus «Heute kommen die Gemeinden und Bezirke dafür auf», schreibt die CVP: «Mit der Entlastung der Gemeinden und Bezirke können die Steuerunterschiede verkleinert und insbesondere die bevölkerungsstarken Gemeinden entlastet werden.» Die CVP setzt sich (wie auch bei den Kosten für die Ergänzungsleistungen) bei den nicht beeinflussbaren Kostenbereichen für die Reduktion des indirekten Finanzausgleichs durch Kostenübernahme des Kantons ein, «weil damit die Abhängigkeit der finanzschwachen Gemeinden von den finanzstarken gesenkt werden kann».

Share
LATEST NEWS