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Covid-19-Härtefallprogramm wird aufgestockt

Covid-19-Härtefallprogramm  wird aufgestockt Covid-19-Härtefallprogramm  wird aufgestockt

 

Dem Kanton Schwyz stehen 94 Millionen Franken zur Verfügung. Der Regierungsrat hat weitere 19 Millionen bewilligt, um dringend benötigte Zahlungen an Betriebe fortführen zu können. 600 Unternehmen konnten bereits mit Teilzahlungen im Umfang von 17 Millionen unterstützt werden.

MAGNUS LEIUNDGUT

«Die vom Bund beschlossenen Covid-19-Massnahmen haben auf weite Teile der Schwyzer Wirtschaft einschneidende Auswirkungen », sagte Regierungsrat Andreas Barraud an der Pressekonferenz, die gestern in Schwyz über die Bühne ging: Ein Ende der Einschränkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit sei derzeit nicht absehbar. «Entsprechend gross ist der Unterstützungsbedarf zahlreicher Branchen, um Konkurse und damit den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern», betonte der Vorsteher des Schwyzer Volkswirtschaftsdepartements. Bisher seien rund 600 Unterstützungsanträge genehmigt worden.

Zusätzliche kantonale Beiträge sind nötig «Bereits wurden hälftige Teilzahlungen im Umfang von 17 Millionen Franken geleistet», führte Barraud aus: «In der ersten Aprilhälfte ist eine zweite Tranche im Umfang von 40 Prozent geplant. » Bis Ende Juni rechnet das Volkswirtschaftsdepartement mit insgesamt bis zu 1300 Gesuchen.

Mit den von der Bundesversammlung im März gefassten Beschlüssen kann der Kanton Schwyz insgesamt 94 Millionen zur Unterstützung von Härtefällen einsetzen. Davon leistet der Bund 66 Millionen. 28 Millionen hat der Kanton Schwyz beizutragen. Insgesamt neun Millionen hat der Kantonsrat bereits im Dezember und im Februar gesprochen. Aufgrund der neuesten Bundesbeschlüsse hat der Kanton Schwyz weitere 19 Millionen an eigenen Beiträgen zu leisten. Rasches Handeln ist zwingend

«Nachdem das Bundesparlament in der Frühjahrssession die Härtefallhilfe massgebend aufgestockt hat, ist der Handlungsdruck in den Kantonen gross, um mit eigenen Beiträgen die zur Verfügung stehenden Bundesmittel ausschöpfen und rasch einsetzen zu können», sagte Regierungsrat Kaspar Michel: «Würde der parlamentarische Weg beschritten, könnte der Kantonsrat in der Sitzung vom 28. April über das Unterstützungspaket befinden.» Im Anschluss wäre in jedem Fall die Referendumsfrist von zwei Monaten einzuhalten, und die Mittel könnten frühestens ab Juli eingesetzt werden. «Für viele betroffene Unternehmen kämen diese Unterstützungsbeiträge zu spät», konstatierte der Vorsteher des Schwyzer Finanzdepartements.

«Der Regierungsrat hat deshalb die 19 Millionen Franken im Rahmen seiner finanzhaushaltsrechtlichen Kompetenz als notwendige und gebundene Ausgabe zur Gefahrenabwehr, Schadensbehebung und zur Verhinderung einer Vielzahl von Corona-bedingten Konkursen beschlossen», sagte Michel: «Damit können die von den behördlichen Corona-Massnahmen betroffenen Unternehmen im Kanton Schwyz auch weiterhin rasch und wirkungsvoll mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützt werden.» Regierungsrat ist weiterhin für rasche Lockerungen Die Mitglieder der kantonsrätlichen Staatswirtschaftskommission wurden vom Regierungsrat vorgängig über die Sachlage in Kenntnis gesetzt. Die Kommission teilt die Haltung des Regierungsrats und trägt das Vorgehen sowie die zugehörige Ausgabenbewilligung mit. «Auf politischem Weg ist der Beschluss der Regierung nicht anfechtbar», stellte Michel klar: Der Kantonsrat könne am Ende des Jahres darüber disputieren, ob das Vorgehen rechtens war. «Möglich wäre allenfalls, den Entscheid des Regierungsrats mittels Beschwerde beim Schwyzer Verwaltungsgericht anzufechten», erklärte Michel.

Der Regierungsrat bekräftigt angesichts der enormen finanziellen Belastungen für die Staatshaushalte seine bereits früher dargelegte Haltung, dass die Covid-19-Einschränkungen möglichst rasch gelockert werden sollen. Es soll allen Wirtschaftszweigen ermöglicht werden, wieder eine geordnete Tätigkeit aufzunehmen. Gezielte Öffnungsschritte würden am wirksamsten dazu beitragen, den wirtschaftlichen Schaden der Unternehmen möglichst tief zu halten.

Rahmenbedingungen des Härtefallprogramms «Unternehmen mit einer Umsatzeinbusse von über vierzig Prozent im Jahr 2020 oder während der vergangenen zwölf Monate sowie Unternehmen, die seit dem 22. Dezember behördlich geschlossen sind, erhalten sechzig Prozent der Fixkosten des Jahres 2020, was rund sieben Monaten entspricht», sagte Urs Durrer, Vorsteher des Schwyzer Amts für Wirtschaft.

«Unternehmen mit behördlicher Schliessung per 18. Januar bekommen vierzig Prozent der Fixkosten erstattet, also eine Abdeckung von rund fünf Monaten », erläuterte Durrer: «Die Ausrichtung der Beiträge erfolgt in Form von Teilzahlungen.» Eine erste Teilzahlung von fünfzig Prozent des festgesetzten Unterstützungsbeitrags werde jeweils sofort an die Unternehmen ausgerichtet. In der ersten Aprilhälfte folge die zweite Tranche im Umfang von vierzig Prozent.

Die genauen Anforderungen sowie das Antragsformular sind zu finden unter www.sz.ch/haertefall.

Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements.

Kaspar Michel, Vorsteher des Finanzdepartements.

Urs Durrer, Amt für Wirtschaft.

Fotos: Magnus Leibundgut

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