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Was ist am Behandlungszwang für Bienenvölker dran?

Was ist am Behandlungszwang  für Bienenvölker dran? Was ist am Behandlungszwang  für Bienenvölker dran?

Das Veterinäramt der Urkantone verordnet Imkern einen Behandlungszwang gegen Varroamilben für ihre Völker. Damit geht man unter anderem in Schwyz über die Bundesbestimmungen hinaus – der Verein Freethebees will wissen, wieso.

PATRIZIA BAUMGARTNER

In vielen Kreisen unbemerkt haben die vier Urkantone (Nidwalden, Obwalden, Schwyz und Uri) im Januar 2020 die obligatorische Varroabehandlung eingeführt. «Das heisst, dass Imker der Urkantone seither verpflichtet werden, ihre Völker mindestens drei Mal jährlich routinemässig einer Säurebehandlung zu unterziehen. Ungeachtet dessen, wie stark die Völker überhaupt befallen sind», empört sich André Wermelinger, Geschäftsleiter des Vereins Freethebees.

Neues Merkblatt verschickt

Die Ausgangslage ist folgende: Gemäss Artikel 5 der Schweizer Tierseuchenverordnung gelten Milbenkrankheiten der Bienen als «zu überwachende», nicht aber als «zu bekämpfende» Seuchen. Das Laboratorium der Urkantone verschickte jedoch Anfang letztes Jahr ein Merkblatt mit dem Titel «obligatorische Varroabehandlungen », mit dem die Imker aufgefordert werden, «die Anzahl Sauer- und Faulbrutfälle tief zu halten» und zwar mit jährlicher «konsequenter Varroabehandlung nach Vorgabe des Veterinärdienstes der Urkantone».

Der Veterinärdienst – und somit der Steuerzahler – übernimmt die Kosten für die Tierarzneimittel, die für die Varroabehandlung zugelassen sind, und schreibt drei Behandlungen vor: im August und September je einmal mit Thymol- oder Ameisensäure sowie im November oder Dezember mit Oxalsäure. Kantone dürfen strenger sein

Betreffend des Behandlungszwangs fragte Wermelinger im Namen von Freethebees bei den zuständigen Behörden nach Details. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schrieb: «Die Kantone können, beispielsweise für die Bekämpfung einer Tierseuche, auf kantonaler Ebene strengere Vorschriften erlassen.» Der Geschäftsleiter wehrt sich und sagt: «Die Westliche Honigbiene ist in der Lage, mit der Varroamilbe in Koexistenz zu leben.» Zum Beispiel wild lebende Kolonien passten sich an die Varroamilbe an und: «Nicht behandelnde Imker erzielen geringere Verlustraten als ihre behandelnden Kollegen.» Dazu hinterliessen die Behandlungen gegen die Varroamilbe starke unerwünschte Nebenwirkungen am Bienenvolk und seinem Immunsystem. Mit diesem Vorgehen würden die Probleme immer weitergehen: Nach der Varroamilbe würden der kleine Beutenkäfer und danach unzählige weitere neue Parasiten, Viren und Bakterien als Bedrohung für die Bienenvölker folgen.

Experten gingen nicht davon aus, dass man die Varroamilbe jemals wieder wegbrächte. «Dass wir mit dem stetig ansteigenden Medikamentenmissbrauch in eine Sackgasse fahren, ist offensichtlich», findet Wermelinger.

Konsequent und flächendeckend Auch beim Veterinäramt der Urkantone (VdU) mit Sitz in Brunnen wurde Freethebees vorstellig. Der Stellvertreter des Kantonstierarztes, Dr. med. vet. Martin Grisiger, schreibt: «Die Vorgehensweise bezüglich Varroabehandlung in den Urkantonen basiert auf der langjährigen Zusammenarbeit mit dem BLV und weiteren Fachexperten. Wir stützen uns auf die allgemein gültige Lehrmeinung, dass eine konsequente Bekämpfung der Varroamilben die Bienenvölker stärkt und weniger anfällig macht.» Die Varroamilbe müsse möglichst flächendeckend bekämpft werden. Deshalb übernehme das VdU die Kosten für die eingesetzten Mittel. «Dafür erwarten wir, dass die Behandlungen auch gemacht werden», schreibt er weiter.

Konkrete Begründung fehlt Vor Monatsfrist wurden erneut alle Imker in den Urkantonen mittels Schreiben vom Kantonstierarzt auf den Behandlungszwang gegen Milbenkrankheiten hingewiesen.

Diesmal wurde jedoch eine neue Begründung angebracht: Das Veterinäramt stützte den Behandlungszwang im Schreiben vom Februar auf den Artikel 59 der Tierseuchenverordnung auf Bundesebene. Dieser weist den Imker an, «seine Tiere ordnungsgemäss zu warten, zu pflegen und Vorkehrungen zu treffen, um sie gesund zu erhalten».

Da die Varroose jedoch eigentlich als zu überwachende Seuche gilt, sei in Artikel 59 auch kein Behandlungszwang enthalten, schlussfolgert der Vereinsleiter. Wermelinger empört sich: «Im besagten Artikel gibt es kein Wort zu den kantonal verschärften Vorschriften. Und auch keine Begründung, weshalb die Urkantone über die Vorschriften des Bundes hinausgehen. » Zwang wird nicht durchgesetzt

Jedoch wird die neue Anordnung betreffend Varroose nicht ganz so heiss gegessen, wie sie gekocht wird. Die Behandlungspflicht werde bei nicht willigen Imkern nicht durchgesetzt, bestätigt Grisiger gegenüber Freethebees: «Ein aktiver Vollzug bei allen, die nicht teilnehmen, hat bis heute nie stattgefunden», schreibt er. «Imker, die keine Tierarzneimittel von uns beziehen, werden nicht zur Behandlung genötigt.» Man sei überzeugt von dieser Vorgehensweise. Trotzdem bleibt für Freethebees unklar, weshalb das Veterinäramt in seinen Unterlagen von einem «Behandlungszwang » schreibt, wenn er gar nicht durchgesetzt wird. Durch dieses vermeintliche Obligatorium werde emotionaler Druck auf die Imker ausgeübt.

Zum Schluss versicherte Grisiger, dass man «offen für neue Ansätze» sei. So werde ein Projekt unterstützt, das die Varroabehandlung so weit hinausschiebe, bis die Anzahl Milben zu gross wird. Weiter sei auch der Verein Bienen.ch mit der Bitte, Imkern zu ermöglichen, auf eine Varroabehandlung zu verzichten, an das Laboratorium gelangt. «Wir bewilligen solche Einzelaktionen, wenn die Nachbarimker dadurch keinem höheren Risiko ausgesetzt werden», solche Imker müssten sich jedoch melden.

Präventive Behandlung gegen die Varroamilbe oder nicht? Der Verein Freethebees wehrt sich gegen den neuen Behandlungszwang in den vier Urkantonen.

Foto: Lukas Schumacher

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