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Obwohl die Vorgaben nicht erfüllt waren, vergab der Kanton Winterdienst-Auftrag

Obwohl die Vorgaben nicht erfüllt waren, vergab der Kanton Winterdienst-Auftrag Obwohl die Vorgaben nicht erfüllt waren, vergab der Kanton Winterdienst-Auftrag

Das Verwaltungsgericht pfiff das Baudepartement zurück, Aufträge mussten neu vergeben werden.

JÜRG AUF DER MAUR

Bei der Neuvergabe der Winterdienst- Lose ist nicht alles richtig gelaufen. Diesen Schluss lassen Urteile des Verwaltungsgerichts zu, welche öffentlich sind.

Insgesamt wurden im Januar 2020 19 Lose für die Winterdienstleistungen auf den Kantonsstrassen neu durch das Baudepartement respektive das Tiefbauamt ausgeschrieben. Gegen die Vergabe gingen fünf Beschwerden ein. In drei Fällen hat das Verwaltungsgericht bereits ein Urteil veröffentlicht. Es zeigt sich: Zwei der drei Beschwerden wurden gutgeheissen. Das Gericht pfiff den Kanton zurück; die Aufträge mussten neu vergeben werden.

Die jetzt öffentlichen Vorbehalte des Gerichts rufen die Politik auf den Plan. Der Schwyzer Gewerbepräsident und FDP-Kantonsrat Heinz Theiler, Goldau, verlangt in einer Interpellation jedenfalls Auskunft von der Regierung. Gewerbepräsident redet von möglicher Vetterliwirtschaft «Die Urteile werfen gar kein gutes Licht auf die Vergabeverfahren in dieser Angelegenheit», hält Theiler fest. Die Ungereimtheiten, so heisst es im Vorstoss, würden zudem den Eindruck hinterlassen, «dass eine bestimmte Firma bevorzugt wurde». Theiler will denn auch wissen, ob es Hinweise auf einen «nepotistischen Hintergrund» gebe. Auf Deutsch: Theiler nimmt wunder, ob Vetterliwirtschaft im Spiel war. Der heute verantwortliche Baudirektor, André Rüegsegger, weist das weit von sich.

Bei der Beurteilung der Beschwerden hält sich das Gericht mit klaren Worten nicht zurück. So erhielt ein Bewerber den Zuschlag, obwohl in der eingereichten Offerte keine konkreten Winterdienstgeräte angeboten wurden. «Eine Auswertung einer derart allgemein gehaltenen Offerte ist schlicht nicht möglich», schreibt das Gericht nun. «Die Zuschlagsempfängerin hätte vom Wettbewerb ausgeschlossen werden sollen.» Dazu kommt noch: Sieben Wochen nach der Offerteingabe wurden unerlaubte Offertanpassungen vorgenommen, ein E-Mail-Verkehr geführt und ein Formular nachgereicht.

Gericht findet klare Worte Auch hier ist für das Gericht klar: «Selbst wenn die Zuschlagsempfängerin nicht wegen Unvollständigkeit des Angebots vom Wettbewerb hätte ausgeschlossen werden müssen, hätte in keinem Fall das neue (und verspätete) Angebot berücksichtigt werden dürfen.» Klare Worte findet das Gericht auch im zweiten Fall. Hier «korrigierte» die Vorinstanz eigenmächtig eine Offertposition, indem die Summe von 900 auf 4500 Franken verfünffacht wurde, weil diese ja schliesslich für fünf Monate gültig sein müsse. Damit war sie zu teuer, der Auftrag ging an einen anderen Bewerber. Es könne nicht von einem Rechnungsfehler ausgegangen werden, den die Vorinstanz hätte berichtigen dürfen, sagt das Gericht dazu. Allein deshalb werde die Beschwerde gutgeheissen. Dazu kommt, dass die Firma den Zuschlag erhielt, obwohl sie offenlegte, dass ihr Reservechauffeur erst eine zweijährige Berufserfahrung hat. Der Kanton selber verlangt aber mindestens drei Jahre – vergab den Auftrag aber trotzdem.

Die Winterdienste wurden diesen Winter in neue Hände vergeben – hier ein Traktor mit Schneefräse auf der Ibergeregg.

Foto: Erhard Gick

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