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Mobilfunkantenne im Dorf Unteriberg

Mobilfunkantenne im Dorf Unteriberg Mobilfunkantenne im Dorf Unteriberg

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Baugesuch für 5G-Mobilfunkanlage auf dem Sportplatz Unteriberg zurückgezogen

Mit grosser Freude haben wir die Mitteilung entgegengenommen, dass die Swisscom ihr Baugesuch für eine 5G-Mobilfunkantenne auf dem Sportplatz in Unteriberg zurückgezogen hat. Durch die geplante 26 Meter hohe 5G-Antenne wären ausgerechnet die besonders schützenswerten Bevölkerungsgruppen (BV Art. 11) regelmässig (Schule) oder dauerhaft (Altersheim) einer zusätzlichen elektromagnetischen Strahlung ausgesetzt gewesen. Die beratende Expertengruppe für das BAFU, Berenis, bestätigt im Newsletter vom Januar 2021: «dass bei vorerkrankten sowie sehr jungen oder auch alten Individuen vermehrt Gesundheitseffekte auftreten». Eine Mobilfunkanlage stellt somit für sehr junge, bereits kranke oder ältere Menschen eine besondere Gefahr dar.

Aufgrund fehlender Messverfahren kann die Einhaltung der Strahlengrenzwerte nicht garantiert werden. Schweizweit wurden deshalb mehrere Rekurse von 5G-Gegnern durch Gerichte gutgeheissen und unzählige Baugesuche wurden sistiert. Trotz den belegten Bedenken gegenüber Mobilfunkanlagen wird auf Bundesebene eine Anhebung der Strahlengrenzwerte diskutiert und die Gemeinde Unteriberg weibelt aktiv um einen neuen Standort.

Studien belegen schon längst die Gesundheitsgefährdung (zum Beispiel Hirntumore) und Wertverminderung (Immobilien) durch den Betrieb von Mobilfunkanlagen. Aus obgenannten Gründen überrascht es nicht, dass der Rückversicherer Swiss-Re eine Versicherung für Mobilfunkanlagen ablehnt. Einem aktuellen Rechtsgutachten entnehmen wir, dass bei Klagen/ Haftungsfragen, welche zum Beispiel aufgrund Gesundheitsschäden oder Wertverminderungen der Immobilien auftreten, auf den Grundeigentümer (Vermieter) zurückgegriffen werden kann. Wir hoffen sehr, dass jeder potenzielle Grundstückvermieter von der Gemeinde und der Mobilfunkbetreiberin auf diesen existenziell und moralisch bedrohlichen Umstand aufmerksam gemacht wird, bevor ein Mietvertrag für den Standort einer Mobilfunkanlage unterzeichnet wird. Die Gemeindebehörde ist verpflichtet, nach Treu und Glauben zu handeln. Bei Fragen können Sie sich gerne bei uns melden.

Alois Schelbert (Unteriberg) Annette Reichmuth (Unteriberg) Kathrin Ziegler-Schelbert (Tuggen)

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