Veröffentlicht am

Wussten

Wussten Wussten

Tipps für die Steuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung ist wohl für die meisten eine lästige Pflicht. Da kann es schnell passieren, dass die eine oder andere Sparmöglichkeit vergessen geht. Um das steuerbare Einkommen und somit auch den zu bezahlenden Steuerbetrag zu senken, gibt es verschiedene Abzugsmöglichkeiten.

Berufsauslagen: Abzugsfähig sind die berufsbedingten Ausgaben wie Kosten für den Arbeitsweg. In der Regel sind das die Abos für den öffentlichen Verkehr oder die Fahrkilometer für den Arbeitsweg. Ebenso abzugsfähig sind die Kosten für die auswärtige Verpflegung, sofern man über den Mittag nicht nach Hause kann. Schliesslich können auch berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten abgezogen werden, inklusive die damit zusammenhängenden Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten.

Home-Office: Im Zusammenhang mit den berufsbedingten Ausgaben sind unter gewissen Umständen auch Home-Office-Kosten abzugsfähig.

Vorsorge: Durch Einzahlungen in die Säule 3a spart man mehrfach Steuern. Einerseits können Erwerbstätige mit Pensionskasse im Jahr 2021 bis 6’883 Franken einzahlen und diesen Betrag direkt vom Einkommen abziehen. Andererseits wird später die Auszahlung privilegiert besteuert. Ausserdem unterliegt das angesparte Kapital bis zur Auszahlung nicht der Vermögenssteuer und die Rendite daraus nicht der Einkommenssteuer. Wir empfehlen mehrere Konten für die Säule 3a anzulegen. Dies erlaubt später einen gestaffelten Bezug und mildert somit die Steuerprogression. Prüfen Sie zudem einen freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse.

Krankheitskosten: Von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung ungedeckte Kosten, wie z.B hohe Selbstbehalte oder Zahnarztrechnungen, dürfen ab einem gewissen Betrag in Abzug gebracht werden.

Liegenschaftsunterhalt: Der Pauschalabzug für Unterhaltskosten liegt bei 10 bzw. 20 Prozent des Eigenmietwerts oder der Mieteinnahmen. Bei älteren Liegenschaften oder bereits bei kleineren Renovationen lohnt es sich jedoch, die effektiven Kosten abzuziehen. Ausserdem lässt sich bei einer sorgfältigen Planung grösserer Renovationen einiges an Steuern sparen. Zudem können seit dem 1. Januar 2020 effektive Unterhaltskosten für energiesparende Investitionen, welche das steuerbare Nettoeinkommen übersteigen, auf das Folgejahr übertragen werden. Als Eigenheimbesitzer sollten Sie auch nicht vergessen, eine allfällige Unternutzung zu prüfen. Interessante Abzugsmöglichkeiten gibt es auch im Bereich der Zweitwohnungen (Ferienwohnung/ Ferienhaus).

Schliesslich gibt es einige Situationen im Leben, wie z.B. bei selbständiger Erwerbstätigkeit,

im Zusammenhang mit Liegenschaften oder in Verbindung mit der Vorsorgeplanung, in der es besonders empfehlenswert ist, sich mit Steuerfragen zu befassen und einen Fachmann beizuziehen. Wenn Sie Ihre Steuersorgen loswerden und dabei erst noch Zeit, Geld und Nerven sparen möchten, dann kümmern wir uns gerne darum.

Ybrig Treuhand AG Kirchenstrasse 1 8843 Oberiberg Telefon 055 414 61 52 info@ybrig-treuhand.ch www.ybrig-treuhand.ch

Share
LATEST NEWS