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Bundesgericht stoppt Autobahn-Ausbaupläne

REGION

Lausanne. Der kantonale Nutzungsplan für einen Autobahn- Vollanschluss in Pfäffikon ist bundesrechtswidrig. Gegen den Nutzungsplan wehrten sich der VCS und private Einsprecher.

Die Lausanner Richter haben den Nutzungsplan aufgehoben, weil der Kanton bei seiner Planung gegen übergeordnetes Recht – vorab gegen das Waldgesetz – verstossen habe. Der Nutzungsplan sei nämlich festgesetzt worden,ohne dass zuvor ein Rodungsgesuch für das durchquerende Waldgebiet gestellt wurde. Das Vorgehen des Kantons, im Nutzungsplan bloss vorzumerken, dass die spätere Genehmigung des Projekts nur dann erteilt werde, wenn die Rodung auch bewilligt würde, verstosse gegen das Waldgesetz, schreibt das Bundesgericht in seinem vorgestern publizierten Urteil. Mit dem Vorgehen des Kantons bestehe die Gefahr, dass die im Verfahren für den Nutzungsplan vorgenommene Interessenabwägung zugunsten des Projekts später nicht mehr grundsätzlich infrage gestellt werde.

In einer Stellungnahme zeigten sich die Einsprecher erfreut. Damit könnten Alternativlösungen ausgearbeitet werden wie beispielsweise eine von ihnen verlangte Tunnelvariante/one.

Urteil 1C_101/2020 und 1C_102/2020 vom 29. Januar 2021

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