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Lockerungen für die Schwyzer Skigebiete

Wer Massnahmen verordne, müsse diese auch zeitgerecht aufheben: Der Kanton Schwyz lässt die Pandemie-Zügel etwas lockerer.

ANDREAS SEEHOLZER

Regierungsrat Andreas Barraud hat den Skigebieten mitgeteilt, dass für sie keine Kapazitätsbeschränkungen mehr gelten und das Alkoholverbot aufgehoben werden soll. Dies habe der Gesamtregierungsrat so entschieden, sagte Andreas Barraud.

Die Beschränkung der Passagiere für die Bergbahnen mit einer Auslastung von zwei Dritteln der Kapazität wird aber noch beibehalten, sagte der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements. Weiterhin Gültigkeit haben also die Kapazitätsbeschränkungen für die Bahnen sowie die Sitzgelegenheiten der Take-away-Betriebe.

Grund für die Lockerungen sei, dass sich die Hochsaison dem Ende zuneige. «Getroffene Massnahmen müssen auch wieder aufgehoben werden, sobald dies möglich ist», so Andreas Barraud.

Lockerungen wurden positiv aufgenommen Barraud hat den Entscheid allen Schwyzer Skigebieten am Dienstag schriftlich via E-Mail mitgeteilt. Wie er am Mittwoch sagte, wurden die Lockerungen positiv aufgenommen – auch die Aufhebung des Verbots des Alkoholausschanks und -konsums. In der Realität hätten die Gäste den Alkohol während des Verbots einfach selbst mitgebracht. Das Alkoholverbot sei erlassen worden, um während der Hochsaison und in den Ferien Après-Ski-Partys und damit Situationen wie im Skigebiet Ischgl zu verhindern. Ein Verbot sei unter den aktuellen Umständen nicht mehr nötig.

Weiter hoffe die Schwyzer Regierung nun auf den Bundesrat und dass dieser die Massnahmen im Gastrobereich am 22. März lockere, damit die Branche bereits ab 1. April öffnen könne. Der Schwyzer Regierungsrat ist mit dem Vorschlag des Bundesrats, die Massnahmen schrittweise zu lockern, einverstanden, setzt sich aber für eine raschere Gangart ein. Die Schwyzer Regierung hat sich bereits in der Anhörung beim Bundesrat dafür ausgesprochen.

«Gastrobranche weist gute Schutzkonzepte vor»

«Wir erhoffen uns diese Lockerungen im Sinn und Geiste der Gastrobranche», sagte Barraud. Weiter zeigt er sich überzeugt, dass die Gastrobranche gute Schutzkonzepte vorweise, «die ja erprobt sind und sich bereits bewährt haben». Weiter stand die Schwyzer Regierung beim Bundesrat dafür ein, dass professionelle Veranstaltungen von Kultur, Freizeit und Sport ebenfalls unter Einhaltung der entsprechenden Schutzkonzepte ab dem 1. April wieder möglich sein sollten. Darin eingeschlossen sind auch religiöse Veranstaltungen.

Zudem hat sich der Schwyzer Regierungsrat in der Anhörung durch den Bundesrat auch dafür eingesetzt, dass bei der Bewertung der Fallzahlen auch die Anzahl der durchgeführten Tests berücksichtigt wird.

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