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Hallenbad Minster will seine Rückzahlpflicht abschaffen

Hallenbad Minster will seine  Rückzahlpflicht abschaffen Hallenbad Minster will seine  Rückzahlpflicht abschaffen

Bis anhin musste die Genossenschaft Hallenbad Minster die Anteilscheine ausscheidender Mitglieder zurückkaufen. Das soll sich nun ändern.

VICTOR KÄLIN

Auf dem Weg zur finanziellen Gesundung will die Genossenschaft Hallenbad Minster auch einen alten Zopf abschneiden: die Rückzahlpflicht bei den Anteilscheinen. Tatsächlich gewährt die Genossenschaft ausscheidenden Mitgliedern bisher das Recht, deren Anteilscheine zurückzukaufen – «zum wirklichen Wert, höchstens zum Nominalwert », wie es dazu in den Statuten aus dem Jahr 2010 heisst. Das Geld steht dann effektiv zur Verfügung Wie der Verwaltungsrat in seiner Einladung zur 15. Generalversammlung beantragt, soll im Rahmen einer Statutenrevision diese Bestimmung gestrichen werden, womit der Anspruch auf Rückzahlung erlischt. «Dieser Punkt liegt dem Verwaltungsrat besonders am Herzen», betonen die Präsidentin Angela Suter und die Aktuarin Fabienne Effinger.

«Die Änderung dient massgeblich zum Erhalt des Hallenbades und sichert unsere finanzielle Zukunft», schreibt der Verwaltungsrat weiter. «Wenn ein Anteilschein nicht mehr zurückgefordert werden kann, haben wir dieses Geld effektiv für die Sanierung und Werterhaltung zur Verfügung.» Damit entfällt auch die Pflicht, Rückstellungen für plötzliche Rückforderungen bilden zu müssen.

25 Prozent weniger Einnahmen

Aufgrund der Corona-Pandemie und der zwischenzeitlichen Betriebsschliessungen überrascht es nicht weiter, wenn das Geschäftsjahr 2020 mit einem finanziellen Verlust endet. Nach Berücksichtigung des Defizitbeitrages der Standortgemeinde Unteriberg von 130’000 Franken verbleibt noch immer ein Minus von 5000 Franken. Erschwerend machen sich die Erlöse bemerkbar, die von 200’000 auf 152’000 Franken eingebrochen sind. Die Differenz konnte selbst durch eine Aufwand-Reduktion nicht kompensiert werden. Das Eigenkapital reduziert sich um den Jahresverlust auf noch 432’000 Franken. Zum Bedauern des Verwaltungsrates konnten die vorgesehenen Amortisationen aufgrund der finanziell schlechten Lage nicht getätigt werden. Auch das Budget 2021 verspricht keine Besserung: Es geht von einem Jahresverlust in der Höhe von 34’000 Franken aus.

Die Sache mit dem Namen

Die im Jahr 2006 gegründete Genossenschaft heisst noch immer Genossenschaft Hallenbad Minster. Das Bad jedoch wird seit geraumer Zeit konsequent mit Hallenbad Ybrig bezeichnet und beworben. Wie der Verwaltungsrat mitteilt, wurde eine Namensanpassung der Genossenschaft (analog dem Bad) «erneut diskutiert und wieder verworfen, weil diese zu viele Nachfolgekosten generieren würde». Sodann bleibts auch weiterhin bei den Bezeichnungen Genossenschaft Minster sowie Hallenbad Ybrig.

15. Generalversammlung Genossenschaft Hallenbad Minster, 25.

März 2021. Aufgrund der Corona- Bestimmungen findet die Versammlung schriftlich statt.

Schreibt noch immer rote Zahlen: das Hallenbad Ybrig. Die Rückzahlpflicht von Anteilscheinen ausscheidender Mitglieder soll aufgehoben werden.

Foto: Evelyne Marty

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