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Neuregelung beim Sek-Übertritt

IN KÜRZE

Kanton. Die beiden SP-Kantonsräte Jonathan Prelicz, Goldau, und Leo Camenzind, Brunnen, schlagen in einer Interpellation dem Regierungsrat vor, wie man die Chancen auf eine höhere Schulbildung verbessern könnte, für Kinder von unterprivilegierten Eltern. Sie schlagen dabei ein Mentorensystem vor, welches solche Kinder unterstützt und sehen einen Vorteil in der Abschaffung von Aufnahmeprüfungen.

Die Regierung lehnt das Mentorensystem ab, weil davon nur eine kleine Zielgruppe profitieren würde. Eine frühe Förderung, wie das in der Bildungsstrategie 2025 formuliert werde, sei diesbezüglich zielführender.

Ausführlich geht die Regierung auf die Frage der Übertrittsprüfung ein. Ein vom Erziehungsrat beim Amt für Volksschulen und Sport in Auftrag gegebener Bericht kam im Dezember 2010 zum Schluss, dass ein Bedürfnis nach einer Neufassung des Promotionsreglements beim Übertritt von der Primarschule in die Oberstufe bestehe. Der Erziehungsrat werde im Sommer 2021 definitiv darüber entscheiden.

Beim Übertritt ins Gymi würden je hälftig die Beurteilung der Abgeberstufe und eine Aufnahmeprüfung miteinbezogen. Dieses differenzierte Verfahren sei ausgewogen, denn es berücksichtige und gewichte gleichermassen die Leistungen der Schüler aus der Sek wie die Bedürfnisse der Abnehmerstufe./ste

Kanton. Im November reichten die SVP-Kantonsräte Samuel Lütolf, Küssnacht, Thomas Hänggi, Feusisberg, und Markus Feusi, Wollerau, eine Interpellation betreffend des neuen CO2-Gesetzes ein. Darin heisst es, dass die Totalrevision des CO2-Gesetzes die liberalen Grundsätze der Wirtschaft untergrabe. Die Kosten dieses Gesetzes werden für die Schweiz auf 30 bis 40 Milliarden Franken geschätzt. «Die neuen Steuern treffen den arbeitenden Mittelstand erneut hart, werden aber auch die Finanzen der Gemeinden und Kantone belasten», so die Interpellanten.

Die Kantonsräte möchten vom Regierungsrat wissen, wie viel es den Kanton Schwyz kosten wird, das neue Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgas-Emissionen umzusetzen. Des Weiteren wird gefragt, wie hoch der Kanton Schwyz die Kosten des neuen Gesetzes für die Bezirke und Gemeinden schätzt. Die Regierung verweist anfangs in ihrer Antwort auf die geografische Lage des Alpenraums und dass diese überdurchschnittlich von der Erwärmung betroffen sei. Deshalb könne ohne griffige Massnahmen die Erwärmung nicht gebremst werden.

Maximale Mehrkosten von 100’000 Franken pro Jahr

Hinsichtlich der Kosten für den Kanton Schwyz kommt der Regierungsrat auf folgende Zahlen: «Die maximalen Mehrkosten betragen für den Kanton bis 2024 rund 100'000 Franken pro Jahr.» Eine Umfrage bei Bezirken und Gemeinden, welche im Januar ihre Verbrauchszahlen gemeldet haben, ergab Aufschluss über die Kosten. Die jährlichen Mehrkosten der CO2-Abgaben von den zwanzig gemeldeten Bezirken und Gemeinden auf Heizöl, Erdgas und Treibstoff bis im Jahre 2024 betragen rund 403'000 Franken pro Jahr, so der Schwyzer Regierungsrat in der Antwort./jar

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