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Behindertengerechter Buszugang

IN KÜRZE

Kanton. Die beiden SP-Kantonsräte Elsbeth Anderegg Marty (Altendorf) und Franz Camenzind (Einsiedeln) stellen in einer Interpellation Fragen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Dieses Gesetz hält fest, dass der öffentliche Verkehr (öV) bis spätestens Ende 2023 den Bedürfnissen der behinderten und altersbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen muss. Auch für jüngere Leute mit viel Gepäck, Kinderwagen oder einem eingegipsten Bein sind ebenerdige Einstiegsmöglichkeiten in den öV eine grosse Erleichterung.

Seit 20 Jahren läuft die Frist zur Anpassung von Infrastruktur und Rollmaterial – Ende 2023 müssen die Massnahmen umgesetzt sein. Die Haltestellen der Schienen-Bahnhöfe sind grösstenteils angepasst. Anders sieht das hingegen bei den Bushaltestellen aus, für die Kanton und Gemeinden zuständig sind. Die beiden SP-Kantonsräte wollen nun von der Kantonsregierung in Erfahrung bringen, wann welche Haltestellen entlang des Kantonsstrassennetzes ausgebaut werden. Des Weiteren möchten sie wissen, nach welchen Kriterien die Haltestellen BehiG-tauglich gemacht werden; wie die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützt werden und wie die Busbetriebe, die wohl die beste Übersicht vor Ort haben, in die Planung miteinbezogen werden. Sie möchten zudem eine Antwort, wie sich die späte und schleppende Umsetzung der Haltestellen-Anpassungen erklären lässt./hp

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