Bundesrat bleibt kompromisslos – Skiterrassen müssen schliessen
Das Sitzplatzangebot von Take-away-Betrieben in Skigebieten wird nicht mehr toleriert. Der Kanton Schwyz setzt diese Vorgabe seit Sonntag um.
MAGNUS LEIBUNDGUT
Seit dem 5. Februar durfte die Pistenverpflegung der Betriebe, die Speisen und Getränke ausschliesslich als Take-away anbieten, unter Auflagen auf einer Terrasse eingenommen werden. «Die Auflagen zielten darauf ab, die Hygiene- und Abstandsvorschriften einzuhalten und damit einen geordneten Betrieb rund um die Take-away-Betriebe zu gewährleisten », schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: Der Bundesrat habe festgehalten, dass Gastrobetriebe weiterhin geschlossen bleiben. Darin eingeschlossen hat er ausdrücklich auch die Sitzgelegenheiten von Take-away-Betrieben in Skigebieten.
Das Bundesrecht geht vor
«Der zuständige Bundesrat zeigte sich auch nach einem Gespräch mit den betroffenen Kantonen nicht bereit, von dieser Regelung abzuweichen», teilt die Kanzlei mit: «Der Schwyzer Regierungsrat bedauert diesen Entscheid des Bundesrates ausserordentlich, da sich die bisherige Praxis in den Skigebieten seit mehreren Wochen bewährt hat.» Trotzdem habe der Regierungsrat aus staatspolitischen Gründen entschieden, die Bundesvorgaben umzusetzen. Der Betrieb von Take-aways bleibe aber weiterhin erlaubt. Dieselbe Regelung werde auch in den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Glarus und Tessin umgesetzt.
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«Die Regierung hat aus staatspolitischen Gründen entschieden, die Bundesvorgaben umzusetzen.