Skiterrassen: Bundesrat bleibt kompromisslos – auch Schwyz fügt sich
Vi. Am Freitagnachmittag, 26. Februar, hat der Schwyzer Regierungsrat bekannt gegeben, dass er sich an die Vorgaben des Bundesrates hält. Demnach müssen Tische und Sitzgelegenheiten bei Take-away-Betrieben in Skigebieten ab Sonntag, 28. Februar, 17 Uhr, entfernt werden.
Bundesrecht geht vor
Der Bundesrat hat in seinem Entscheid vom Mittwoch, 24. Februar, zu den geplanten Lockerungsmassnahmen festgehalten, dass Gastrobetriebe weiterhin geschlossen bleiben. Darin eingeschlossen hat er ausdrücklich auch die Sitzgelegenheiten von Take-away-Betrieben in Skigebieten. Der zuständige Bundesrat zeigte sich auch nach einem Gespräch mit den betroffenen Kantonen nicht bereit, von dieser Regelung abzuweichen. Der Regierungsrat bedauert diesen Entscheid des Bundesrates ausserordentlich, da sich die bisherige Praxis in den Skigebieten seit mehreren Wochen bewährt hat.
Trotzdem hat der Regierungsrat aus staatspolitischen Gründen entschieden, die Bundesvorgaben umzusetzen. Tische und Sitzgelegenheiten bei Take-away-Betrieben in Skigebieten müssen ab Sonntag, 28. Februar, 17 Uhr, entfernt werden. Der Betrieb von Take-aways bleibt aber weiterhin erlaubt.
Dieselbe Regelung wird auch in den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Glarus und Tessin umgesetzt.