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«Zuerst müsste eine gesetzliche Basis geschaffen werden»

Schwyzer Kantonsparlamentarier hinterfragen die Covid-Hilfsprogramme im Kanton. Der Volkswirtschaftsdirektor klärt auf.

ANJA SCHELBERT

Volkswirtschaftsdirektor Andreas Barraud nahm sich kürzlich Zeit, gleich zwei Vorstösse zu beantworten. In der Kleinen Anfrage von SVP-Kantonsrat Roland Lutz geht es um Schwyzer Unternehmen, die trotz bestehender Hilfspakete verschiedentlich «durch die Maschen fallen». In einer anderen Kleinen Anfrage erkundigte sich FDP-Kantonsrat Urs Rhyner, wie es denn um die Start-ups im Kanton Schwyz bestellt sei.

«Primär ist der Bund in der Verantwortung»

Während SVP-Kantonsrat Roland Lutz argumentiert, der Kanton Schwyz müsse bei den Unternehmen, «die durch die Maschen fallen» und «die unverschuldet und durch staatliche Einschränkungen in diese Situation geraten sind», zusätzliche und individuelle Mittel aufbringen, hält Regierungsrat Barraud dagegen: Er verweist auf das Härtefallprogramm, das von Bund und Kantonen im Herbst 2020 geschaffen und dessen Massstäbe kürzlich gelockert wurden. Zudem bestünden schon seit Beginn der Pandemie «umfangreiche Hilfsmassnahmen », beispielsweise Corona-Erwerbsausfall oder Kurzarbeitsentschädigung und verbürgte Covid-Kredite. Viele Unternehmen könnten damit schon «einen grossen Teil ihrer Ausfälle decken». Barraud räumt aber ein: «Je nach weiterem Verlauf der Pandemie sind die Instrumente anzupassen oder zu ergänzen. » Sollten solche Anpassungen notwendig werden, schreibt Baurraud, sei aber «primär der Bund in der Verantwortung, allfällige Lücken in der eidgenössischen Härtefallsystematik zu antizipieren». Ein übereiltes Schaffen von neuen kantonalen oder sogar kommunalen Gefässen hätte «unnötige Überlappungen oder Doppelspurigkeiten » zur Folge. «Für einen kantonalen Alleingang müsste zuerst eine gesetzliche Basis geschaffen werden», so Barrauds Begründung.

Weil Roland Lutz seinerseits aber noch das Argument vorbrachte, dass kantonal «nun sogar Kultur und Sport» separat unterstützt würden, erklärt Barraud, diese Beiträge würden über den kantonalen Lotteriefonds finanziert und seien eine Ausnahme.

Bund prüft Anpassung von Covid-Krediten Interessant ist aber, dass der Bund gemäss Barraud aktuell prüft, ob das Programm mit den verbürgten Covid-Krediten neu aufgelegt werden muss. Aber: «Zum jetzigen Zeitpunkt hat die konsequente und rasche Umsetzung des laufenden Härtefallprogramms oberste Priorität», so Barraud.

Zusammengefasst könne gesagt werden, dass der Schwyzer Regierungsrat mit den zahlreichen, auf verschiedene Zielgruppen ausgerichteten Massnahmen alles daransetze, Arbeitsplätze zu erhalten und Löhne zu sichern.

Der Volkswirtschaftsdirektor gibt sich zum Schluss realistisch: «Dabei wird es aber nicht vollumfänglich gelingen, für sämtliche wirtschaftlichen Einbussen, welche direkt oder indirekt in Zusammenhang mit Covid- 19 stehen, aufzukommen.»

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