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Wachtmeister Bruno Schütz geht in Pension

Wachtmeister Bruno  Schütz geht in Pension Wachtmeister Bruno  Schütz geht in Pension

IN KÜRZE

Kanton. Ende März geht Wachtmeister Bruno Schütz nach 39 Dienstjahren in die Pension. «Nach seiner Vereidigung am 27. August 1982 startete er seine Tätigkeit auf dem Polizeiposten Einsiedeln», schreibt die Kantonspolizei Schwyz in einer Medienmitteilung: «Nach drei Monaten wechselte Wachtmeister Bruno Schütz auf den Polizeiposten in Unteriberg.» Am 1. Mai 1983 kam er zur Umweltschutz- und Seepolizei, wo er während 16 Jahren Dienst leistete. Seit dem 1. April 1999 stand er bis zu seiner frühzeitigen Pensionierung beim Kriminaltechnischen Dienst im Einsatz./ Kapo SZ

Siebnen. In der Nacht auf den Montag bemerkte ein Mann um Mitternacht eine Rauchentwicklung aus einem Gebäude am Landigweg in Siebnen. Er alarmierte die Feuerwehr sowie die Bewohner des Mehrfamilienhauses, die dieses sofort verliessen. «Die Feuerwehr Schübelbach konnte den Brandherd im Heizungsraum feststellen und das Feuer rasch löschen», schreibt die Kantonspolizei Schwyz in einer Medienmitteilung: «Verletzt wurde niemand.» Die Hausbewohner konnten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren. Als Brandursache steht ein technischer Defekt im Vordergrund. Die Kantonspolizei Schwyz hat Ermittlungen aufgenommen./ Kapo SZ

Kanton. «Sind Unterstützungsmassnahmen des Kantons wie zusätzliche Start-up-Kredite oder A-fonds-perdu-Beiträge für Start-ups vorgesehen?» Diese konkrete Frage stellte FDP-Kantonsrat Urs Rhyner aus Schindellegi. Regierungsrat Andreas Barraud erläuterte, es habe zu einem früheren Zeitpunkt das Start-up-Bürgschaftsprogramm 2020 gegeben. Derzeit liefen Abklärungen mit dem Bund, ob ein neues, zweites Unterstützungspaket verabschiedet werde.

Auf andere Unterstützungsmittel wie Kurzarbeitsentschädigung, so Barraud weiter, hätten Start-ups nur Anspruch, wenn der Arbeitsausfall der Mitarbeitenden unmittelbar durch eine behördliche Massnahme erfolge. «Wirtschaftlich bedingte Arbeitsausfälle sind dagegen in den ersten zwei Jahren seit Bestehen einer Firma nicht nachweisbar, weshalb in solch einem Fall keine Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet werden kann.» Der Volkswirtschaftsdirektor betrachtet Start-ups als einen «wichtigen Erfolgsfaktor» für einen «starken Wirtschaftsstandort ». Die aktuelle Situation in Bezug auf weitere Überbrückungsfinanzierungen aufgrund von Covid- 19 werde laufend beobachtet und gemeinsam mit dem Bund abgestimmt./anj

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