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Hier geschlossen, aber nebenan offen?

Hier geschlossen, aber nebenan offen? Hier geschlossen, aber nebenan offen?

Vi. Seit dem Güdelmontag versteht Heinrich Kälin senior die Welt nicht mehr. Um 12.45 Uhr wurde er, der Verwaltungsratspräsident der Walhalla Delikatessen AG, durch zwei Kantonspolizisten aufgefordert, seinen Indoor-Abholservice im Restaurant Walhalla zu schliessen. «Ohne eine Beanstandung und ohne eine Begründung », wie Kälin in einem an den Schwyzer Regierungsrat adressierten und am Aschermittwoch verschickten Brief schreibt. Tatsächlich ist das seit Wochen aufgrund der Corona-Massnahmen geschlossene Restaurant in einen One-Way-Betrieb umfunktioniert worden: vorne hinein, Menü abholen und auf der Seite hinaus. «Wir haben alle Richtlinien gemäss geltender Covid-Verordnung erfüllt», klärt Kälin den Regierungsrat auf. «Und da auch keine Beanstandungen erfolgt sind, frage ich nach der Rechtsgrundlage dieser Massnahme, nämlich ein bewilligtes, gesetzeskonformes Geschäft ohne rechtliche Mängel und Beanstandungen einfach zu schliessen?» Wie Kälin als Augenzeuge gesehen hat, blieb der keine 30 Meter entfernte Migrolino am Güdelmontag bis zum ordentlichen Feierabend von 22 Uhr jedoch offen. Und so erkundigt er sich bei der Regierung deshalb auch nach der Rechtsgleichheit.

Zu dicht gedrängt die Gäste – Take-Aways wurden geschlossen.

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