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Auch das Kantonsgericht verurteilt den Chilbi-Schläger

Ein 32-jähriger Schweizer drang mit seiner Berufung gegen das Urteil des Strafgerichts nicht durch.

RUGGERO VERCELLONE

Schuldig der versuchten schweren Körperverletzung und der Beteiligung an einem Raufhandel und bestraft mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe von 4400 Franken und Bezahlung einer Genugtuung von 1000 Franken: Dieses Urteil des Strafgerichts gegen einen 32-jährigen Schweizer hat das Kantonsgericht vollumfänglich bestätigt.

Zudem sind dem Mann auch die Verfahrenskosten vor dem Kantonsgericht im Umfang von 5000 Franken auferlegt worden, wie aus dem Urteil des Kantonsgerichts hervorgeht, das erst im Dispositiv und noch ohne Begründung vorliegt. Vergeblich Zeugenaussagen angezweifelt Der Beschuldigte hatte sich vor dem Kantonsgericht vergeblich gegen den Vorwurf gewehrt, er habe an der Hinterthaler Chilbi 2015 nach einem Streit in der Schwingerbar einem Schwinger einen Fusstritt an den Kopf verpasst.

Im Berufungsverfahren vor dem Kantonsgericht hatte der Schweizer versucht, die Aussagen der Zeugen anzuzweifeln. Vorwiegend auf diese Zeugenaussagen hatte sich nämlich das Strafgericht bei seiner Urteilsfindung gestützt.

Diese Zeugen hatten ausgesagt, dass es zwischen dem Schwinger und dem Cousin des Beschuldigten zu einem Kampf 1 gegen 1 gekommen war, den der Schwinger mit einem Hüfter für sich entschied. Hierauf soll der Beschuldigte dem am Boden liegenden Schwinger einen kräftigen Fusstritt an den Kopf verpasst haben.

Kantonsgericht glaubte dem Mann offensichtlich nicht

Den Kantonsrichtern versuchte der Mann weiszumachen, dass das so nicht stimme. Er und nicht sein Cousin sei nämlich mit dem Schwinger am Boden gelegen. Die Zeugen hätten den Vorfall anders erzählt, weil sie vom Schwinger, der nach dem Streit selbst recherchiert habe, so instruiert worden seien.

Das Kantonsgericht glaubte dem Mann aber offensichtlich nicht und stützte vollumfänglich das erstinstanzliche Urteil. Das Urteil des Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann vor Bundesgericht weitergezogen werden.

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