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Gewerkschaftsbund sagt drei Mal Nein

Der Schwyzer Gewerkschaftsbund lehnt das Verhüllungsverbot, das E-ID-Gesetz und das Wirtschaftsabkommen mit Indonesien ab.

Mitg. «Die Burka ist eine der vielen gegen die Frauen gerichteten Massnahmen in männlich dominierten islamistischen Kulturen und Ländern», schreibt der Schwyzer Gewerkschaftsbund in einer Medienmitteilung: «Die Burka zwingt betroffene Frauen, sich ausser Haus quasi unsichtbar zu machen.» Das sei eine Zumutung gerade auch für Gewerkschaften, die sich konsequent für gleichberechtigte Geschlechter einsetzen. Im Gegensatz zu vielen Neulinken halte der Schwyzer Gewerkschaftsbund die Verklärung der Burka als «Zeichen weiblicher Selbstbestimmung» denn auch für grenzenlos naiv. «Allerdings ist es Tatsache, dass in der Schweiz wohl kaum 30 Frauen die Burka tragen», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

«Billige Symbolpolitik» «So gesehen berührt die von einem muslimfeindlichen Komitee angezettelte Burka-Diskussion ein Schweizer Scheinproblem », teilt der Gewerkschaftsbund mit: «Unsere Verfassung soll aber Grundsätzliches regeln und nicht für fragwürdige Stimmungsmache, billige Symbolpolitik und unnötige Verbote missbraucht werden.» «Wie bitte, private Firmen sollen künftig unsere Identität bestätigen? », fragt der Gewerkschaftsbund: «Die E-ID übernimmt online dieselbe Funktion wie ein amtlicher Ausweis, etwa beim Abholen von eingeschriebenen Briefen oder beim Abschliessen eines Vertrags.» Die E-ID sei sozusagen die digitale Identitätskarte und trage entsprechend dieselben sensiblen Daten. «Die Herausgabe eines Passes oder einer E-ID ist eine hoheitliche Aufgabe, die vom Staat wahrgenommen werden muss», teilt der Bund mit: «Sie darf nicht dem freien Markt überlassen werden.» Datenmissbrauch befürchtet

Denn man kenne den grenzenlosen Datenhunger der digitalen Wirtschaft. «Gerade was die Personendaten betrifft, ist das E-ID-Gesetz problematisch», findet der Gewerkschaftsbund: «Bei den privaten Identity-Providern fallen bei jedem Login Transaktionsdaten an, die gemäss Gesetz für bis zu sechs Monate gespeichert werden dürfen. » Einmal angemeldet, könne jeder Nutzer nachverfolgt werden. Das Potenzial zum Missbrauch dieser Personendaten sei hoch.

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