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Bei Einbürgerungen gibt es keine Änderungen

Die Regierung sieht in ihrer Antwort auf eine Interpellation keinen Handlungsbedarf bei den Einbürgerungen.

SILVIA CAMENZIND

Im Kanton Schwyz sorgten verweigerte Einbürgerungen für Schlagzeilen. Einbürgerungswillige fielen in der lokalen Befragung durch. Ein Fall aus Arth ging bis vor Bundesgericht. «Wie will der Regierungsrat das Einbürgerungsverfahren optimieren? », wurde per Interpellation gefragt. Laut der Kantonsrätin Carmen Muffler (SP, Freienbach) und der Kantonsräte Jonathan Prelicz und Andreas Marty (beide SP, Arth) zeigten Unterlagen aus den Gemeinden, dass kommunal, im interkantonalen Vergleich, teilweise sehr restriktiv eingebürgert werde.

Regierung ergreift keine Massnahmen Die Ablehnungsquote sei sehr weit von der nationalen durchschnittlichen Ablehnungsquote entfernt. Welche Massnahmen werde der Regierungsrat in den kommenden Jahren tätigen, damit bei den Einbürgerungen die Quote der Ablehnung im Kanton sinke, lautet eine der Fragen der Interpellanten.

Die Antwort zeigt nun: Die Regierung sieht keinen Handlungsbedarf. Der Schwyzer Souverän habe sich mit seiner Zustimmung zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes (KBüG) für eine strenge kantonale Bürgerrechtsgesetzgebung ausgesprochen. Das sei mitunter eine Erklärung, weshalb die standardisierte Einbürgerungsquote für den Kanton Schwyz unter dem Wert für die Schweiz liege. Für die Jahre 2011 bis 2017 lag sie bei 1,15 Prozent. Für die gesamte Schweiz lag sie bei 1,91 Prozent.

Für die Antwort auf die Interpellation hat sich der Kanton bezüglich der Zahlen in den Schwyzer Gemeinden erkundigt. Die Auflistung der Jahre 2016, 2017 und 2018 zeigt, dass die Gemeinden Arth, Ingenbohl und Freienbach sowie 2017 auch Schwyz eine hohe Ablehnungsquote haben.

In diesen vier Gemeinden entscheiden Einbürgerungsbehörden abschliessend über die Gesuche. Einen ablehnenden Entscheid der Behörde können Gesuchsteller innert zwanzig Tagen beim Verwaltungsgericht anfechten. Somit würde ein Rechtsschutz für die Gesuchsteller bestehen, erklärt die Regierung. Weiter gibt sie zu bedenken, es existiere schweizweit keine Vergleichsgrösse für Ablehnungsquoten.

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