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Schwyzer Gemeinden werden massiv stärker belastet

Der Schwyzer Regierungsrat deckt die Wirkung des indirekten Finanzausgleichs auf.

FRANZ STEINEGGER

Die Interpellation der FDP-Kantonsräte Sepp Marty, Unteriberg, Heinz Theiler, Goldau, und Urs Rhyner, Schindellegi, basiert auf dem Bericht «Finanzen 2020», den der Regierungsrat im letzten Frühling vorgestellt hat. Sie wollen Auskunft über die Wirkung des indirekten Finanzausgleichs, dessen Überprüfung von der Regierung zurückgestellt wurde.

«Im Bericht ‹Finanzen 2020› wird die Abschaffung des indirekten Finanzausgleichs als mögliche Massnahme zum Abbau der Steuerfussdisparität zwar kurz behandelt, aber als nicht prüfenswert eingestuft», schreiben die Interpellanten. Sie fordern nun, dass dieses wichtige Instrument in eine umfassende Reform miteinbezogen wird.

Mit diesem Hintergrund stellen sie die Fragen, wie viel der Kanton in den indirekten Finanzausgleich einbezahlt, wie hoch die Beiträge der Gemeinden und Bezirke sind, wie viel die Kommunen netto in diesen Topf einzahlen und wie viele Steuerprozente dies in jeder Gemeinde, jedem Bezirk ausmacht.

Regierung warnt vor vorschnellen Massnahmen Der Regierungsrat stellt in seiner Antwort klar, dass die Optimierung des indirekten Finanzausgleichs «nicht a priori von der Diskussion ausgeschlossen» sei. Vielmehr spreche er sich für ein schrittweises Vorgehen aus.

«In einem ersten Schritt sollen die Soziallasten zielgerichteter und stärker ausgeglichen und in einem zweiten Schritt eine umfangreichere Reform – inklusive Aufgaben- und Kostenteiler – evaluiert werden», hält die Regierung fest. Sie erachtet eine «ganzheitliche Betrachtung als zentral und politisch unabdingbar » und warnt vor «vorschnellen und isolierten Einzelmassnahmen im Bereich des indirekten Finanzausgleichs». Sie wird sich noch vor Mitte Jahr im Rahmen der Beantwortung der Motion der Staatswirtschaftskommission eingehend zu dieser Thematik äussern. Dass Handlungsbedarf besteht, zeigt die Übersicht über die Wirkung des Finanzausgleichs. Während der Kanton innert zehn Jahren lediglich 4,4 Millionen Franken mehr in den indirekten Finanzausgleich zahlen musste, nahm die Belastung der Gemeinden und Bezirke im gleichen Zeitraum um 37,1 Millionen Franken zu. Bei 15,2 Millionen Franken handelt es sich um neue Aufgabenbeteiligungen (Pflegefinanzierung und Verlustscheine KVG). Die Zunahme im Bereich Sonderschule (rund 6 Millionen Franken) lässt sich mit der Erhöhung des Verteilschlüssels von 29 auf 50 Prozent ab 2013 zulasten der Gemeinden begründen. Ohne diese neuen oder geänderten Beteiligungen würde eine Zunahme von rund 15 Millionen Franken resultieren. Finanzschwache Gemeinden würden profitieren Massgebliche Steigerungen mussten kleinere, periphere Gemeinden hinnehmen wie Muotathal, Steinen, Unteriberg, Lauerz, Steinerberg, Morschach, Illgau, Vorderthal und Wangen. Unteriberg steuerte 2019 beispielsweise 665’000 Franken respektive über siebenmal mehr zum indirekten Finanzausgleich bei als noch 2009, Muotathal mit einem Plus von 680’000 Franken über sechsmal mehr.

Umgerechnet auf den Steuerfuss, macht dies bei den kleineren Gemeinden 30 bis 50 Prozent einer Einheit aus, bei den mittleren Gemeinden 15 bis 30 Prozent und bei den finanzstarken Gemeinden 4 bis 7 Prozent (siehe Tabelle). Die Gesamtwirkung über alle Gemeinden hinweg läge bei einer Steuerfussentlastung von 15 Prozent.

Würde der Kanton die Gemeinden vom indirekten Finanzausgleich gänzlich befreien, müsste er den Steuerfuss in ähnlichem Umfang erhöhen. Die Nutzniesser wären insbesondere die kleinen, finanzschwachen, aber auch die grösseren, finanzschwachen Gemeinden, die von einer Nettoentlastung von 10 bis 20 Prozent profitieren könnten.

Auch wenn die Regierung in ihrer Antwort darauf hinweist, dass man nicht übereilig am indirekten Finanzausgleich herumschrauben sollte, so lässt sie doch durchblicken, dass Optimierungspotenzial besteht. Dieses soll jedoch «in einer ganzheitlichen Betrachtung ausgelotet und fundiert beurteilt werden ».

Gemeinden zahlen anderthalbmal mehr Zum indirekten Finanzausgleich zählen einerseits die Beiträge des Kantons an die Lehrerbesoldung, die 2019 knapp 20,5 Millionen Franken ausmachten, andererseits die Beiträge an die Verbindungsstrassen (2019: 2,2 Millionen Franken). Die Summe dieser beiden Kostenfaktoren erhöhte sich zwischen 2009 und 2019 von 18,3 auf 22,7 Millionen Franken, sprich 24 Prozent.

Auf der anderen Seite tragen die Gemeinden und die Eingemeindebezirke Gersau, Küssnacht und Einsiedeln Kostenanteile an Ergänzungsleistungen, der Prämienverbilligung, der Pflegefinanzierung, an Krankenkassen- Verlustscheinen, der Sonderschule, der Tierkörperbeseitigung und dem öffentlichen Verkehr. Diese haben zwischen 2009 und 2019 von 40,3 auf 77,4 Millionen Franken oder um 92 Prozent zugenommen.

Unter dem Strich stieg der Nettobeitrag der Gemeinden an den Kanton (Gemeindebeiträge minus Kantonsbeitrag) von 22 auf 54,7 Millionen Franken, was einer Steigerung um fast 150 Prozent innert zehn Jahren entspricht.

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