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«Kanton schreibt Anschaffung von Computern an Schulen vor»

«Kanton schreibt Anschaffung von Computern an Schulen vor» «Kanton schreibt Anschaffung von Computern an Schulen vor»

Die Digitalisierung ist auf dem Vormarsch: Zukünftig sollen im Bezirk Einsiedeln Convertibles den Schulunterricht unterstützen. Raffael Bosshard, Rektor der Schulen Einsiedeln, nimmt Stellung zum Verfahren der technischen Anschaffungen.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Worum handelt es sich bei dieser Anschaffung?

Der Erziehungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2018 beschlossen, neue Vorgaben und Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur an den Volksschulen zu erlassen. Die Schulträger haben dafür zu sorgen, dass die neuen Vorgaben bis zum Schuljahr 2022/23 umgesetzt werden. Damit wird sichergestellt, dass an allen Schulen der obligatorischen Volksschule im Kanton Schwyz eine bedarfsgerechte ICT-Infrastruktur verfügbar ist, die es den Lehrpersonen ermöglicht, digitale Geräte im Unterricht vielfältig zu nutzen und den Lehrplan «Medien und Informatik» umzusetzen. Zugleich gewährleisten die vorgegebenen Mindeststandards vergleichbare Rahmenbedingungen der ICT-Ausstattung und ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu digitalen Geräten, unabhängig von Schulort und Schultyp.

Wieso ist die Wahl auf einen Convertible gefallen? Was sind die Vorteile dieses Computers? Unter einem «Convertible» (englisch convertible bedeutet «verwandelbar ») wird ein Notebook (gleich ein Laptop) verstanden, das sich über einen Klapp-, Dreh-, Schiebe- oder Klickmechanismus auch in Form eines Tabletcomputers nutzen lässt. Es handelt sich also um wandlungsfähige 2-in-1-Geräte, die sich für produktives Arbeiten mit der Tastatur bedienen lassen oder bei rezeptiven Tätigkeiten beispielsweise auch mit dem Finger gesteuert werden können. Auch der Kanton empfiehlt den Einsatz von entsprechenden Geräten an der Schule. Wie ist man auf die Zahl von 1160 Convertibles gekommen? Die Vorgaben des Kantons sehen vor, dass die Ausstattung an den Schulen so ausgebaut ist, dass jeder Schüler spätestens ab der fünften Klasse der Primarstufe Zugang zu einem digitalen Gerät hat. Dies bedeutet, dass gleich viele Geräte vorhanden sein müssen, wie es Lernende hat. Die Vorgabe der 1:1-Ausstattung erstreckt sich entsprechend auch auf die Sekundarstufe I. In der dritten und vierten Klasse steht den Schülern mindestens ein Gerät pro drei Lernende zur Verfügung. Die erste und zweite Klasse der Primarstufe werden mit mindestens einem Gerät pro vier Schüler ausgerüstet. Zudem müssen auch neue Geräte für die Lehrerschaft angeschafft werden. Letztlich gilt es anzumerken, dass die exakte Menge von der ausgeschriebenen Menge abweichen kann. Wie viele Geräte schliesslich mit der ersten Tranche angeschafft werden können, wird sich nach erfolgter Submission zeigen.

Ist das eine Ersatzbeschaffung?

Es handelt sich mehrheitlich um Neubeschaffungen. Zurzeit hat die Schule nicht annähernd so viele Geräte, um die Vorgaben des Kantons zu erfüllen. Gleichzeitig werden aber auch bestehende Geräte ersetzt. So sind viele Rechner, die zurzeit noch im Einsatz stehen, bereits vier bis sechs Jahre alt. Grundsätzlich werden funktionsfähige Geräte aber auch in Zukunft noch verwendet.

Werden die Convertibles den Schülern gratis abgegeben?

Der Unterricht an der öffentlichen Volksschule ist unentgeltlich. Eine Beteiligung an den Kosten der Computer seitens der Eltern ist insofern nicht zulässig.

Was hat es mit der Beschaffungsstelle Publics auf sich? Es handelt sich um einen insgesamt technisch und juristisch anspruchsvollen Beschaffungsprozess, aus diesem Grund sind die Schulen durch Publics extern begleitet. Mit welchen Gesamtkosten rechnet der Bezirk Einsiedeln? Da das Submissionsverfahren noch am Laufen ist, können keine abschliessenden Aussagen zu den Kosten gemacht werden. Der Souverän hat für das Budget 2021 einen Betrag von 510’000 Franken für die Anschaffung von ICT-Hardware bewilligt. Darin enthalten sind auch Ersatzbeschaffungen sowie Geräte für die Schulzimmer, wie beispielsweise Beamer. Eine zweite Tranche folgt mit dem Budget 2022. Diese Posten sind bereits im Finanzplan des Bezirks enthalten. Die Kosten sind in der laufenden Rechnung transparent aufgeführt.

Liegt die Ausgabenkompetenz abschliessend beim Bezirksrat?

Es handelt sich um kantonale Vorgaben beziehungsweise Richtlinien, die wir als Bezirk entsprechend umsetzen müssen. Die Anschaffungen genehmigt der Souverän über das Budget an der Bezirksgemeinde. Wie sieht der Terminplan aus?

Die Lieferung erfolgt verteilt. Die Beschaffung aller Geräte wird auf zwei Kalenderjahre aufgeteilt. Es ist vorgesehen, dass die Lieferungen in diesem Sommer starten und dass der letzte Teil der Lieferung vor Beginn des Schuljahres 2022/23 eintrifft. Steht der Kauf der Convertibles in einem Zusammenhang mit dem Coronavirus und der Möglichkeit, im Falle einer weiteren Schulschliessung zukünftig auf einen Fernunterricht umzustellen?

Grundsätzlich haben die Vorgaben des Kantons keinen direkten Zusammenhang mit der Corona- Situation. So stammen die vorgegebenen Standards auch aus einer Zeit, in der das Coronavirus noch kein Begriff war. Aber natürlich werden die Geräte im Fall von allfälligen Fernunterrichtssituationen neue Möglichkeiten schaffen.

Als Convertible bezeichnet man einen Laptop-Computer, der sich mechanisch in ein Tablet verwandeln lässt. Symbolbild: zvg

Raffael Bosshard, Rektor der Schulen Einsiedeln: «Die Geräte werden im Fall von allfälligen Fernunterrichtssituationen neue Möglichkeiten schaffen.» Foto: zvg

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