Veröffentlicht am

Mit 3,9 Millionen sollen Härtefälle unterstützt werden

Mit 3,9 Millionen sollen  Härtefälle unterstützt werden Mit 3,9 Millionen sollen  Härtefälle unterstützt werden

Das Härtefall-Unterstützungspaket 2021 im Fokus: Die Schwyzer Regierung beantragt beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 3,9 Millionen Franken zur Unterstützung von Unternehmen, die besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen worden sind.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie hat der Bund am 18. Dezember zusätzliche Mittel in der Höhe von 750 Millionen Franken gesprochen», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: «Damit die Kantone an diesen Mitteln partizipieren können, müssen sie sich mit 33 Prozent daran beteiligen.» Auf den Kanton Schwyz bezogen ergebe dies 7,8 Millionen Franken Bundesmittel, sofern kantonsseitig 3,9 Millionen Franken bereitgestellt würden. «Vorbehältlich der Zustimmung durch den Kantonsrat am 24. Februar steht damit für das Unterstützungspaket 2021 eine Summe von 11,7 Millionen Franken zur Verfügung», heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Der Kantonsrat hat an der Session vom 16. Dezember eine Ausgabenbewilligung von knapp fünf Millionen Franken für das Unterstützungspaket 2020 im Umfang von gut 15,6 Millionen Franken (Bund und Kanton) beschlossen. In der Summe ergeben beide Unterstützungspakete 2020 und 2021 nicht rückzahlbare Härtefallbeiträge von insgesamt knapp 27,3 Millionen Franken zugunsten stark betroffener Schwyzer Unternehmen.

Dringliche Beratung im Kantonsrat am 24. Februar Am 13. Januar entschied der Bundesrat, die bisherige Schliessung der Restaurants und weiterer Einrichtungen bis Ende Februar zu verlängern. Zudem weitete der Bundesrat sein Dekret per 18. Januar auf Geschäfte für Güter des nicht-täglichen Bedarfs aus. Gleichzeitig lockerte der Bundesrat die Bedingungen, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallunterstützung zu erhalten. Seit dem 19. Januar sind die neuen Antragsformulare auf www.sz.ch/haertefall verfügbar. Erste Teilzahlungen von nicht rückzahlbaren Beiträgen erfolgen zeitnah. Aufgrund der Dringlichkeit wird das Geschäft bereits in der Kantonsratssession vom 24. Februar beraten.

Sind die vom Regierungsrat beantragten rund 3,9 Millionen Franken Härtefallunterstützung für Betriebe, die besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen worden sind, eine Antwort auf die zweite Welle? «In jedem Fall sollen Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen sowie Läden mit Gütern des nicht-täglichen Bedarfs unterstützt werden, die wegen des Coronavirus ab 22. Dezember beziehungsweise ab 18. Januar behördlich geschlossen werden mussten», konstatiert Regierungsrat Andreas Barraud: «Es gibt weiter auch die ursprüngliche Definition, wonach ein Härtefall vorliegt, wenn ein Unternehmen einen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent im Jahre 2020 zu verbuchen hatte.» Drei Kategorien von Unternehmen stehen im Fokus Da die behördlichen Massnahmen ins Jahr 2021 hineinziehen, ist es möglich, dass ein Unternehmen dank normaler Wintersaison und/oder guter Sommersaison aufgrund des Jahresumsatzes 2020 nicht als Härtefall gilt, dass er aber wegen der behördlichen Schliessungen und Einschränkungen ab dem 4. Quartal 2020 im Jahr 2021 Umsatzrückgänge erleidet, die eine Beurteilung als Härtefall rechtfertigen.

Mit einem neu geschaffenen Artikel in der Covid-19-Härtefallverordnung soll dem zudem Rechnung getragen werden, indem ein Unternehmen auch den Umsatz der letzten zwölf Monate verwenden kann, also zum Beispiel den Umsatz von März 2020 bis und mit Februar 2021.

Dabei kann der gleitende Jahresdurchschnitt bis und mit Juni 2021 zur Begründung der Anspruchsberechtigung verwendet werden. Ist der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements der Meinung, mit den 3,9 Millionen Franken werde den Unternehmen ausreichend unter die Arme gegriffen? «Das wird mit den zurzeit zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln leider noch nicht der Fall sein», sagt Barraud, «denn bereits morgen Mittwoch wird der Bundesrat voraussichtlich über ein weiteres Härtefallpaket in der Höhe von 2,5 Milliarden Franken informieren.

Vereinzelte Räte könnten den Antrag ablehnen Wie gross sind die Chancen, dass der Schwyzer Kantonsrat dem Antrag der Regierung zustimmt? «Ich bin zuversichtlich, dass das Parlament die Ausgabenbewilligung am 24. Februar annimmt», führt Barraud aus, denn die vorberatende Kommission habe das Geschäft zuhanden des Kantonsrates einstimmig verabschiedet. «Ich gehe darum davon aus, dass auch die Fraktionen der Vorlage grünes Licht erteilen, auch wenn es voraussichtlich – wie an der letzten Kantonsratssession vom 16. Dezember – ein paar vereinzelte Räte geben wird, die den Antrag ablehnen werden», stellt Barraud fest.

«Morgen wird der Bundesrat über ein weiteres Härtefallpaket in der Höhe von 2,5 Milliarden informieren.»

Regierungsrat Andreas Barraud

«Ich gehe davon aus, dass die Fraktionen der Vorlage grünes Licht erteilen werden.»

Regierungsrat Andreas Barraud: «Ich bin zuversichtlich, dass das Parlament die Ausgabenbewilligung am 24. Februar annimmt.» Foto: Magnus Leibundgut

Share
LATEST NEWS