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«Es ist richtig, dass die getroffenen Corona-Massnahmen national gelten»

Kantonsräte fordern mittels eines Postulats, dass die Corona-Massnahmen zurück in die kantonale Hoheit geführt werden sollen. «Angesichts der schweizweit angespannten epidemiologischen Lage ist es richtig, dass die getroffenen Massnahmen national gelten», antwortet die Schwyzer Regierung.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Kantonsrat Walter Duss (SVP, Freienbach) und vier Mitunterzeichnende haben Mitte Dezember ein Postulat eingereicht: «Der Bundesrat verkündete seinen neuen Corona-Massnahmenplan. Wirr, hilflos, nicht faktenbasiert und gegen die Mehrheit der Kantone: Die neu verfügten Massnahmen sind ein Desaster.» Dass sich der Bundesrat aktuell über die Mehrheit der Kantone hinwegsetze, sei schlicht inakzeptabel. Die Corona- Lage sei schliesslich nicht überall gleich. Das Virus gibt den Takt vor

Gestern Montag ist die Antwort des Schwyzer Regierungsrats eingetroffen: «Die Entwicklung der Pandemie gibt dem Bundesrat und den Kantonsregierungen den Takt vor», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei: Die Gesetzgebung betreffend Covid-19 sei deshalb sowohl auf der Stufe des Bundes wie auch auf der Kantonsstufe dynamisch, da immer wieder auf die veränderten Umstände reagiert werden müsse.

«Die von den Postulanten aufgeworfenen Feststellungen, Aufforderungen und Ersuchen bleiben von dieser Dynamik nicht verschont», teilt der Regierungsrat mit: «Zum Zeitpunkt, wenn der Kantonsrat über die Erheblicherklärung dieses Postulates beraten wird, sieht sich der Kanton möglicherweise wieder mit ganz anderen Problemstellungen und Entwicklungen konfrontiert. » Aus diesen Überlegungen beantragt der Regierungsrat dem Schwyzer Kantonsrat, das Postulat «Corona-Massnahmen zurück in die kantonale Hoheit» vom 14. Dezember nicht erheblich zu erklären.

Zahl der Todesfälle «sehr hoch»

«Angesichts der schweizweit angespannten epidemiologischen Lage beziehungsweise der kurzfristig befürchteten weiteren Entwicklung ist es richtig, dass die getroffenen Massnahmen national gelten», heisst es in der Antwort weiter: «Die vergangenen Tage und Wochen haben gezeigt, dass bei diesem Stand der Epidemie kantonal unterschiedliche Massnahmen nicht mehr gerechtfertigt werden können und auch zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Kantonen führen.» Dem Regierungsrat sei es jedoch ein grosses Anliegen, dass der Bund die von den Massnahmen betroffenen Branchen zwingend mit Finanzhilfen unterstütze.

«Dieses zentrale Anliegen hat der Regierungsrat im Vorfeld der am 13. Januar beschlossenen Massnahmen konkret beim Bund eingebracht», ist der Antwort zu entnehmen: Der Bundesrat hat am 13. Januar die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. «Zudem hat der Bundesrat seine Finanzhilfen zugunsten der kantonalen Härtefallprogramme erweitert», konstatiert der Schwyzer Regierungsrat. Die Zahl der Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals seien derweil nach wie vor sehr hoch, gibt die Regierung zu bedenken.

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