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Von der Kesb bis zu den Schweisshunden

Die Schwyzer Regierung zieht Bilanz über das Gesetzgebungsprogramm 2019–2020 und legt jenes für 2021–2022 vor.

FRANZ STEINEGGER

In einem Bericht und Antrag an den Kantonsrat schaut der Schwyzer Regierungsrat auf das Gesetzgebungsprogramm der letzten beiden Jahre zurück. Im neuen Programm, das die Jahre 2021–2022 umfasst, werden neue Projekte aufgenommen sowie jene aus dem vorherigen Programm, die verschoben worden oder in Verzug geraten sind.

Darunter sind insbesondere Anpassungen des kantonalen Rechts ans Bundesrecht und der Vollzug von parlamentarischen Vorstössen. Die aufgeführten Projekte haben für den Kanton keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, weshalb sie das Parlament mit einfachem Mehr beschliessen kann. Kindergartenlehrpersonen sollen gleichen Lohn erhalten Die Materie liest sich ziemlich trocken. So wurden in den letzten beiden Jahren unter anderem das Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz angepasst, die Steuergesetzgebung (STAF) sowie die Organisation des Grundbuch-, des Betreibungs- und des Konkursinspektorats in Kraft gesetzt und die Änderung des Waldgesetzes beschlossen.

Im Volksschulgesetz wurde die Erhöhung des Einschulungsalters sowie dessen stärkere Flexibilisierung verankert. In einer Volksabstimmung abgelehnt wurde hingegen die Führung von Leistungsklassen auf Sekundarstufe I. Der Behandlung im Schwyzer Kantonsrat stehen noch die Energiegesetzgebung sowie gesetzliche Vollzugsbestimmungen zum öffentlichen Beschaffungswesen bevor. Im Regierungsprogramm 2021–2022 sind diverse Weiterentwicklungen im Volksschulgesetz vorgesehen sowie die Angleichung der Besoldung der Kindergärtner an jene der Primarstufenlehrpersonen. Handlungsbedarf bei der Kesb

Ein emotionales Thema wird die Zusammenlegung der Kantonsschule Kollegium Schwyz und des Theresianums Ingenbohl zur vereinigten Kantonsschule Innerschwyz am Standort des Kollegiums sein, die auf das Schuljahr 2024/25 vorgesehen ist.

Das Transparenzgesetz (Offenlegung der Politikfinanzierung) muss auf Anweisung des Bundesgerichts nachgebessert werden. Das Pensionskassengesetz soll angepasst werden, um der steigenden Lebenserwartung und dem tiefen Zinsumfeld Rechnung zu tragen.

Ein grösserer Brocken wird die Teilrevision des Gesetzes über die Ergänzungsleistungen sein, wobei die Kostenverschiebung vom Kanton auf die Gemeinden korrigiert werden soll.

Handlungsbedarf aufgrund einer erheblich erklärten Motion gibt es bei der Kesb: Die Folgekosten von angeordneten Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sollen neu vom Kanton und der jeweils betroffenen Gemeinde zu gleichen Teilen getragen werden. Derzeit werden die Kosten allein auf die Gemeinden abgewälzt.

Ebenfalls in die Sozialgesetzgebung greift ein Postulat, welches das geltende Anmeldeverfahren für die Prämienverbilligung verbessern will. Insbesondere soll kein Ausschluss von Prämienverbilligung wegen zu später Gesuchseinreichung mehr erfolgen.

Erkenntnisse aus Corona-Pandemie fliessen ein

Beim Gesetz über den Bevölkerungs- und Zivilschutz sind punktuelle Nachbesserungen bei der Organisation vorgesehen, wobei auch Erkenntnisse aus der Corona- Pandemie berücksichtigt werden. Zudem wird dem Schutz der Kulturgüter bei Konflikten, Katastrophen und Notlagen verstärkt Rechnung getragen.

Beim Jagd- und Wildschutzgesetz sollen nur noch Hunde zur Hochwildjagd zugelassen werden, die auf der Schweisshunde- Pikettliste sind, sowie Hunde, die von den zuständigen Wildhütern als geeignet eingestuft werden.

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