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«Wir werden die Baugesuche wieder konsequent auflegen»

«Wir werden die Baugesuche wieder konsequent auflegen» «Wir werden die Baugesuche wieder konsequent auflegen»

Der Bezirk Einsiedeln hat im vergangenen Dezember auf eine Ausschreibung der Baugesuche verzichtet. Die Schwyzer Regierung lehnt es ab, im Interesse der «Bürgerfreundlichkeit» von einer Publikation der Baugesuche im Dezember abzusehen. Patrick Schönbächler, Landschreiber im Bezirk Einsiedeln, nimmt Stellung.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Weshalb hat der Bezirk Einsiedeln im Dezember auf eine Ausschreibung der Baugesuche verzichtet? Die Öffnungszeiten im Rathaus sind aufgrund der Festtage und des Jahreswechsels eingeschränkt. Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit haben wir darum auf eine Publikation der Baugesuche verzichtet, weil ja der Bürger auch nur eingeschränkte Möglichkeiten hat, die Baugesuche einzusehen.

War sich der Bezirk bewusst, dass die getroffene Regelung nicht gesetzeskonform ist? Darüber sind Diskussionen geführt worden. Der Bezirk ist der Meinung, dass es keine Rolle spielt, wenn auf die Publikation in dieser Zeit verzichtet wird. Zum einen ist der Betrieb zu Jahresende – wie überall – reduziert, zum anderen hat der Bezirk von Gesetzes wegen zwei Monate Zeit, um Baugesuche abschliessend zu behandeln (exklusive Einspracheaufwand). Auch bei Aussetzung einer Publikation könnten Baugesuche innert Frist behandelt werden. Gemäss Justizgesetz gelten Gerichtsferien (Fristenstillstand vom 18. Dezember bis und mit dem 7. Januar) sodann nicht für Einsprache- und Rechtsmittelverfahren in Planungs- und Bausachen. Interessierte Bürger haben feiertagsbedingt folglich nicht bloss weniger Zeit, um in Baugesuche Einsicht zu nehmen, sondern ihnen läuft auch die Frist gnadenlos ab. Sind Sie überrascht worden, dass der Kantonsrat Roger Brändli mit einer Kleinen Anfrage den von den Bezirken Küssnacht und Einsiedeln verhängten Ausschreibungsstopp im Dezember ins Visier nimmt?

Nein, die Kritik ist bekannt. Der Fokus liegt auf der Befürchtung, Bauverfahren könnten mit einem Verzicht auf eine Ausschreibung verzögert werden. Wie ist die Antwort des Schwyzer Regierungsrates bei Ihnen angekommen? Die Antwort ist für uns okay. Wir haben beim Regierungsrat noch einmal Gelegenheit für eine Stellungnahme erhalten und werden erwähnen, dass im Jahr 2014 eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bezirk Einsiedeln gutgeheissen wurde, weil er Baugesuche gerade publiziert hat, obwohl die Verwaltung über Weihnachten und Neujahr während Tagen geschlossen war. Eine Anwältin monierte damals eine Beeinträchtigung ihrer Rechte, und damit hatte sie auch Recht. Die neue Antwort des Regierungsrats steht mit diesem früheren Beschwerdeentscheid teilweise im Widerspruch. Wie wird der Bezirk zukünftig vorgehen? Wir werden die Baugesuche wieder konsequent auflegen. Der Bezirk prüft sodann die Möglichkeit, die Baugesuche künftig online zu publizieren: Dann wäre immerhin ein Gang ins Rathaus nicht mehr notwendig. Was aber bliebe, wäre der ungehinderte Fristenlauf.

Auf den Bauämtern in den Gemeinden (wie hier im Rathaus in Einsiedeln) liegen die Baugesuche öffentlich zur Einsicht auf. Patrick Schönbächler, Landschreiber im Bezirk Einsiedeln, nimmt Stellung dazu, weshalb auf eine Ausschreibung der Baugesuche letzten Dezember verzichtet wurde. Fotos: Magnus Leibundgut/zvg

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