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Schwyzer Amt für Arbeit überwacht Homeoffice-Pflicht

Die vom Bundesrat zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angeordnete Homeoffice-Pflicht fällt in die Zuständigkeit des Amts für Arbeit. Sein Vorsteher Hubert Helbling erklärt, wann Homeoffice realistisch ist.

URS ATTINGER

Seit Montag gilt in der ganzen Schweiz Homeoffice-Pflicht, das heisst, jene Arbeitnehmer, die ihr Büro nach Hause verlegen können, sollen dies auch tun. «Für die Einhaltung der Homeoffice-Pflicht ist auftragsgemäss das Amt für Arbeit zuständig», sagt sein Vorsteher Hubert Helbling. Derzeit sei man insbesondere mit Aufklärungsarbeit beschäftigt. «Es rufen viele Arbeitnehmende an, die sich erkundigen, ob der Arbeitgeber in ihrem Fall verpflichtet sei, ihren Arbeitsplatz ins Homeoffice zu verlegen », führt Helbling aus. Dabei gebe es zwei Phänomene: Die einen wollen ins Homeoffice, die anderen nicht.

Der Gesetzgeber formuliert es folgendermassen: «Homeoffice ist überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist.» Amt für Arbeit arbeitet «eng mit Kantonspolizei zusammen» Doch was ist damit gemeint? Helbling: «Aufgrund der Aufgabenbeschreibung sowie der erklärten Infrastruktur des Arbeitnehmers können wir sehr gut abschätzen, ob Homeoffice angezeigt ist oder nicht.» Bis jetzt habe die Situation in den meisten Fällen geklärt werden können. «In einem Fall haben wir aufgrund einer Intervention eines Arbeitnehmers eine Kontrolle vor Ort durchgeführt. Wir stellten fest, dass alles in Ordnung ist», so der Vorsteher des Amts für Arbeit.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber seien meist sehr kooperativ, wenn es um die Lösungssuche gehe. «Wenn notwendig, gehen wir selbstverständlich vorbei », sagt Helbling. Wenn ein Büro vorgefunden werde, das gegen die Regeln verstösst, könne das in der Regel via Vermittlung und Anweisung korrigiert werden.

Allerdings: Wenn sich ein Betrieb nicht an die Vorschriften hält, kann dies grundsätzlich gestützt auf die Covid19-Verordnung strafrechtlich durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang arbeitet das Amt für Arbeit «je nach Situation eng mit der Kantonspolizei zusammen ». Helbling hofft jedoch, dass dies nicht notwendig sein wird.

Homeoffice nur in Administration

Anscheinend ist fast jeder zweite Arbeitsplatz geeignet für Homeoffice. Deshalb ist es logisch, dass eine proaktive und flächendeckende Kontrolle für das Amt für Arbeit unmöglich ist. Es werde aber Stichkontrollen geben, kündigt Helbling an.

Er bedauert, dass sich der Gesetzgeber nicht konkreter ausgedrückt habe, wann Homeoffice angesagt ist. Das Wort «verhältnismässig» gebe sehr viel Spielraum für Interpretation. «Machbar ist Homeoffice erst, wenn die Tätigkeit der Mitarbeitenden vorwiegend digital ausgeführt wird», nochmals Helbling: Sobald physische Aspekte ins Spiel kommen würden, werde es schwierig, zum Beispiel nur schon, wenn physische Post eingehe und sie gescannt werden müsse oder natürlich bei einer Fabrikation.

Auch der Arbeitnehmer müsse für das Homeoffice ausgerüstet sein. Das Homeoffice sei in erster Linie im Dienstleistungssektor möglich und auch dort nur, wo es um administrative, planerische Tätigkeiten gehe.

Detektive überwachen Homeoffice-Pflichtige

Die Arbeitgeber seien in der Pflicht, zu definieren, was verhältnismässig in ihrem Betrieb bedeutet. «Wenn die Situation unklar ist, werden wir mit den Verantwortlichen eine Lösung finden», sagt Helbling.

Gemäss Videos von Tele Züri stellen im Kanton Zürich Privatdetektive Angestellten nach, die in Verdacht stehen, anstatt im Homeoffice zu arbeiten, die Freizeit zu geniessen. So etwas komme, wenn, dann vom Arbeitgeber aus und nicht vom Amt für Arbeit, erklärt Hubert Helbling. Es seien ihm auch keine solchen Fälle im Kanton Schwyz bekannt.

Die drei Arbeitsinspektoren und weitere Mitarbeitende aus dem Amt kontrollieren lediglich verknüpft mit anderen Aufgaben die Einhaltung von Schutzkonzepten, wie zum Beispiel vergangenes Wochenende im Skigebiet Hoch-Ybrig. Dies habe seit März zu einer dauernden Überlastung im Amt geführt.

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