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10 Millionen als Corona-Hilfe für Spitäler reserviert

Der Regierungsrat ist bereit, die Mindereinnahmen der Spitäler auszugleichen. Er will aber zuerst die Jahresabschlüsse sehen.

STEFAN GRÜTER

Während des ersten Lockdowns waren die Spitäler gezwungen, den elektiven Betrieb einzustellen. Um Kapazitäten zu schaffen, wurden planbare, medizinisch nicht dringliche Eingriffe abgesagt oder verschoben. Daher mussten bei den Spitälern Mehrkosten und Mindererträge verbucht werden. In einer Kleinen Anfrage erkundigte sich Kantonsrat Ivo Husi (FDP, Ibach) nach der Abgeltung dieser Kosten.

Rückstellung vorgenommen

Im Rahmen eines Austausches ist von den Schwyzer Spitälern ein mögliches Modell zur Abgeltung der durch die Corona-Epidemie entstandenen Kosten präsentiert worden, heisst es nun aus dem zuständigen Departement des Innern.

«Ein abschliessender Entscheid über die effektive Höhe der Abgeltung kann erst auf Grundlage der Jahresabschlüsse 2020 der Spitäler erfolgen», so Departementschefin Frau Landammann Petra Steimen. Der Regierungsrat habe aber eine Rückstellung von zehn Millionen Franken für eine mögliche Abgeltung an die Spitalfinanzierung vorgenommen.

Kein genereller Anpassungsbedarf Eine generelle Anpassung der Leistungsaufträge sei aktuell nicht nötig. «Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen und die bestehenden Vereinbarungen mit den Spitälern in der aktuellen Lage hinreichend sind», so Steimen.

Husi greift auf eine Studie von PricewaterhouseCoopers zurück, welche die Ertragsausfälle der Schweizer Spitäler auf 1,1 bis 2 Milliarden Franken schätzt. «Die Mehraufwendungen belaufen sich gemäss Hochrechnung auf 0,6 Milliarden Franken, so dass ein finanzieller Gesamtschaden von 1,7 bis 2,6 Milliarden Franken resultiert», folgert der Schwyzer FDP-Kantonsrat.

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