Veröffentlicht am

«WhatsApp-Klassenchats sind nicht rechtmässig»

Die Schulen müssen einen rechtmässigen Umgang mit Daten garantieren können.

fan. Da sprechen die Datenschutz- Beauftragten für die Kantone Schwyz, Ob- und Nidwalden Klartext: Die Kommunikations- App WhatsApp darf von Lehrpersonen nicht genutzt werden, um die Schülerinnen und Schüler über gewisse schulrelevante Sachen zu informieren.

Daten wandern in die USA Ein solcher Informationsaustausch stelle ein «hoheitliches, staatliches Handeln» dar, und dieses unterstehe dem Anwendungsbereich des kantonalen Datenschutzrechts.

«Selbst wenn Schüler sowie deren gesetzliche Vertretungen ihre freiwillige Einwilligung dazu erteilen, ist der Betrieb eines offiziellen Klassenchats auf Whats-App aus datenschutzrechtlicher Perspektive abzulehnen», heisst es dazu vonseiten der Datenschutzstelle.

Bei der Nutzung von Whats-App würden die Kontaktdaten des Mobiltelefon-Adressbuches fortlaufend an WhatsApp und damit auch an Facebook (weil WhatsApp seit dem Jahr 2014 zur Facebook-Unternehmensgruppe gehört) weitergeleitet.

«Diese Daten werden einerseits beim Herunterladen der App bekannt gegeben, andererseits aber auch bei jeder späteren Veränderung des Adressbuchs. Dabei werden auch Kontaktdaten von Personen weitergeleitet, die WhatsApp nicht nutzen und in die Bekanntgabe ihrer Daten nicht eingewilligt haben», so die Datenschützer.

Schule muss rechtmässigen Umgang garantieren

Alle Daten, nicht nur die Kontaktdaten, werden in die USA weitergeleitet und dort gespeichert, weil die Server von WhatsApp/ Facebook in den USA stehen.

In den USA bestehe aber kein mit der Schweiz vergleichbares Datenschutzniveau, weshalb die Rechte der betroffenen Personen nicht ausreichend gewährleistet werden können.

Um einen rechtmässigen Umgang mit den Daten garantieren zu können, müssten die Schulen die Einwilligung aller Betroffenen (das heisst aller Personen, die im Adressbuch verzeichnet sind) einholen. «Solche vollständigen Einwilligungen können in der Praxis nicht eingeholt werden, weshalb die Nutzung von WhatsApp an Schulen durch Lehrpersonen und andere schulische Mitarbeitende nicht rechtmässig ist», stellen die Schwyzer Datenschutzbeauftragten fest. In Schulen unserer Region ist meist die Teams-App aus dem Hause Microsoft im Einsatz, von der es heisst, dass die Daten so geschützt werden, wie es von der Schule auch bei allen übrigen Daten praktiziert wird.

Share
LATEST NEWS