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Übers Ausländerstimmrecht wird an der Urne entschieden

Über 700 Katholiken haben das Referendum gegen den Beschluss des Kantonskirchenrats ergriffen: Jetzt müssen die Schwyzer Katholiken an der Urne über das Ausländerstimmrecht entscheiden.

fan. Nach zwei erfolglosen Versuchen, das Stimm- und Wahlrecht für Katholiken ohne Schweizer Bürgerrecht einzuführen, startete der Kirchenrat Urs Heini aus Schwyz zusammen mit Mitunterzeichnern im Mai 2018 einen neuen Anlauf.

Seine Motion wurde an der Session des Kantonskirchenrates vom 24. Mai 2019 einstimmig bei drei Enthaltungen angenommen. Schliesslich sagte der Kantonskirchenrat am 23. Oktober im letzten Jahr Ja zur Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer.

Gegen diese Gesetzesänderung haben nun über 700 stimmberechtigte Katholiken das Referendum ergriffen, wie Bernhard Diethelm, der Kirchenschreiber der Kirchgemeinde Wägital, namens des Referendumskomitees «Nein zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer in der römisch-katholischen Kantonalkirche Schwyz» mitteilte.

0,06 Prozent haben entschieden Das Referendumskomitee ist der Meinung, «dass über eine derart grundlegende Gesetzesänderung das Stimmvolk und nicht der aus sechzig Mitgliedern bestehende Kantonskirchenrat entscheiden soll», heisst es in der Medienmitteilung.

Dies gelte umso mehr, als an der fraglichen Session wegen der Corona-Pandemie ohnehin bloss vierzig Kantonskirchenräte teilgenommen haben. «Mit anderen Worten haben vierzig Kirchenräte das Ausländerstimmrecht eingeführt, was einem Anteil von 0,06 Prozent der rund 68’000 stimmberechtigten Katholikinnen und Katholiken entspricht. »

Auch auf Gemeindestufe

Damit sei das Referendumskomitee nicht einverstanden, so dass mit der Unterschriftensammlung nun eine Volksabstimmung erwirkt wird.

Hinzu komme, «dass sich der Kantonskirchenrat anmasst,das Ausländerstimmrecht nicht nur auf Stufe Kantonalkirche, sondern auch auf Stufe der Kirchgemeinden einzuführen. Damit bestimmt der Kantonskirchenrat, wer in der jeweiligen Kirchgemeinde stimm- und wahlberechtigt ist. Demgegenüber sollte jede Kirchgemeinde selber bestimmen dürfen, wem sie unter welchen Voraussetzungen das Stimmrecht zubilligt. Immerhin fallen die meisten Wahl- und Abstimmungsentscheide bei den Kirchgemeinden und nicht bei der Kantonalkirche an», schreibt das Komitee weiter.

Unterschiedliche Ausgangslagen Die verschiedenen Kirchgemeinden hätten teilweise komplett unterschiedliche Ausgangslagen – sei es in Bezug auf das Abstimmungssystem, die Anzahl Stimmberechtigte, die Anzahl Ausländer oder die Finanzkraft.

«Ohne die jeweiligen Verhältnisse zu berücksichtigen, wird einfach für alle Kirchgemeinden das Ausländerstimmrecht eingeführt. Würde die Kompetenz für die Einführung des Ausländerstimmrechts bei den Kirchgemeinden liegen, könnten diese auf die bestehenden Verhältnisse angemessen Rücksicht nehmen. So könnte eine Kirchgemeinde auf die Einführung des Ausländerstimmrechts verzichten, wenn sie über eine geringe Anzahl Katholiken verfügt, von denen aber viele Ausländer sind. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich stimmberechtigte Ausländer mobilisieren, um an den regelmässig schlecht besuchten Kirchgemeindeversammlungen unliebsame Entscheide zu erwirken», wird befürchtet.

Komitee spricht von «Sonderzug » und «Rosinenpickerei» Es sei zudem nicht einzusehen, dass die Kantonalkirche das Ausländerstimmrecht einführt, sich aber nach wie vor eine Anderssprachigen- Seelsorge für 450’000 Frawnken leiste.

«Wenn Ausländer inskünftig schon mitbestimmen dürfen, sollen sie auch an unseren Gottesdiensten teilnehmen und nicht einen Sonderzug fahren. Alles andere wäre reine Rosinenpickerei », heisst es weiter. Die Abstimmung darüber dürfte wohl im Frühsommer oder im Herbst des nächsten Jahres über die Bühne gehen.

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