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Regierung beim Spital-Video nicht zuständig

Kanton. Am 14. Oktober gelangte das Spital Schwyz mit einem Corona-Hilferuf an die Öffentlichkeit. Nun beantwortet die Regierung eine Interpellation von Bernhard Diethelm (SVP, Vorderthal). Dieser hatte sich am Vorgehen der Spitalleitung gestört. Der Hilferuf aus Schwyz «müsse als Propaganda » und gar «Panikmache» angesehen werden. Der emotionalen Botschaft lagen weder Zahlen noch Fakten zugrunde; es habe die politische Sachlichkeit gefehlt. Zudem wollte Diethelm wissen, wer den Auftrag dazu gab, und wer die Kosten dafür trägt. Und ob dieses «Fehlverhalten » der Spitalführung Konsequenzen nach sich ziehe.

Mittlerweile wurde dieser Video- Auftritt auch im Kantonsrat behandelt. Und entsprechend doppelt die Regierung in ihrer Antwort nach, dass die Krankenhausgesellschaft Schwyz ein privatrechtlicher Verein ist. «Für die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen ist der Vereinsvorstand zuständig », wird klargestellt. «Aufgrund fehlender Zuständigkeit» könne die Regierung diese Fragen nicht beantworten.

Und auch wenn in der Video- Botschaft offene Kritik gegen den Regierungsrat enthalten war, gibt es für alle Beteiligten momentan nur ein Ziel: «Diese ernste Pandemie kann nur gemeinsam bewältigt werden. Die Mitarbeitenden in den Spitälern sind in dieser Zeit mit besonderen Herausforderungen konfrontiert », steht in der Antwort. (am)

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