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«Nur vier Kantone sind besser»

«Nur vier Kantone sind besser» «Nur vier Kantone sind besser»

Weil die Prämienverbilligung (IPV) 2020 stark polarisierte, zeigt Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher auf, was 2021 bringt.

ANJA SCHELBERT

Wie schätzt der Regierungsrat die aktuelle Situation hinsichtlich der Prämienverbilligung im Kanton Schwyz ein? Für den Regierungsrat hat die Prämienverbilligung (IPV) eine wichtige Bedeutung. Auf den 1. Januar 2019 ist die letzte Revision der IPV in Kraft getreten. Sie wurde an der Volksabstimmung vom 4. März 2018 gutgeheissen. Diese Weichenstellungen (Einführung der Richtprämie, Einführung der Plafonierung, Einführung der Vermögensschwelle, Einführung der Aufrechnung von Einkäufen in die 2. Säule sowie Anpassung des Selbstbehaltes) konnten alle zeitgerecht umgesetzt werden. Das ist aber längst nicht alles. Kaum waren diese Umsetzungsarbeiten abgeschlossen, wurde das Projekt IPV-digital an die Hand genommen und im Jahr 2020 produktiv umgesetzt. Unerwartet kam im Frühjahr 2020 die Corona- Pandemie dazu. Deshalb hat der Regierungsrat die Anmeldetermine für die Jahre 2020 und 2021 verschoben und erweitert.

Wie zufrieden ist die Regierung im Ganzen? Alle drei Reformschritte konnten bisher erfolgreich umgesetzt werden. Das ist für den Regierungsrat sehr erfreulich. Und wie geht es der Bevölkerung damit?

Die Reaktionen der Bevölkerung waren sehr positiv. Die Nachfrage ist gross: 49 Prozent der über 29’000 Anmeldungen für das Jahr 2021 sind schon im ersten Betriebsjahr digital eingereicht worden. Die Verarbeitung der IPV-Anmeldungen für das Jahr 2021 erfolgte ohne Probleme. Ende November 2020 wurden die Versicherten und ihre Krankenkassen über den IPV-Anspruch 2021 informiert. Die Pandemie ist aber längst noch nicht überstanden. Welche coronaspezifischen Regelungen sind für das Jahr 2021 vorgesehen? Mit einem Regierungsratsbeschluss wurden die Anmeldefristen für die IPV 2021 nach hinten geschoben. Neu sind Anmeldungen bis zum Ende des Anspruchsjahres 2021 möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Personen bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen eine Neuberechnung der IPV verlangen können.

Weshalb wird die Prämienverbilligung auf Basis der am 1. April letzten rechtskräftigen Steuerveranlagung berechnet und nicht – jetzt, während der Coronakrise – weiterhin an die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst?

Gemäss dem kantonalen Gesetz wird bei der Berechnung der IPV grundsätzlich auf die jüngste rechtskräftige Steuerveranlagung abgestellt. Wenn sich aber die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich ändern, das heisst, um mindestens zehn Prozent, dann können diese neuen wirtschaftlichen Verhältnisse auf Antrag berücksichtigt werden.

Kantonal betrachtet, bezahlen nur fünf Kantone weniger Prämienverbilligung als der Kanton Schwyz. Weshalb reiht sich der Kanton Schwyz auf den letzten Plätzen ein? Mit der IPV will man die Gesamtbelastung der Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien senken. Wesentlich ist gemäss allen gesamtschweizerischen Untersuchungen: Wie sieht die Gesamtbelastung nach IPV aus? Konkret: Wie hoch ist die verbleibende Prämienbelastung in Prozent des verfügbaren Einkommens? Das wird gesamtschweizerisch gemessen.

Das heisst?

Gemäss dem letzten Bericht von ecoplan zur Wirksamkeit der Prämienverbilligung ist die Situation im Kanton Schwyz im interkantonalen Vergleich gut: Hier haben wir für eine Familie eine Belastung von elf Prozent, nur gerade vier Kantone sind hier gleich oder besser. Die Corona-Krise hat die Krankenversicherer gemäss dem «SonntagsBlick» bislang über eine halbe Milliarde Franken gekostet. Anzunehmen, dass die Prämien in den kommenden Jahren tendenziell steigen, ist nicht falsch. Beschäftigt den Regierungsrat die Frage, inwiefern die Schwyzer Prämienverbilligung langfristig angepasst, erhöht oder leichter zugänglich gemacht werden muss? Unabhängig von der Coronakrise haben der Regierungsrat und der Kantonsrat den Willen geäussert, dass die formellen Anforderungen für den Bezug der IPV möglichst gesenkt werden sollen. Hier wird der Regierungsrat dem Kantonsrat Vorschläge unterbreiten. An der letzten Sitzung des Kantonsrates wurde diese Zielsetzung des Regierungsrates unterstützt.

Und die materielle Höhe?

Die Frage der materiellen Höhe der IPV und damit die Frage, ob im Kanton Schwyz 60, 70, 80 oder 90 Millionen Franken für die IPV zur Verfügung gestellt werden, ist eine Frage, die letztlich vom Kantonsrat beantwortet werden muss. Durch den Voranschlag und die Festlegung des Selbstbehaltes kann eine Steuerung des Auszahlbetrages erfolgen. Wir müssen aber dafür die sozialpolitische Zielsetzung im Auge behalten: Wie ist die Gesamtbelastung der Haushalte? Die ecoplan-Studie zeigt, dass wir hier im interkantonalen Vergleich gut dastehen. Im Voranschlag für das Jahr 2021 sind 76,5 Millionen Franken für die Schwyzer Prämienverbilligung vorgesehen. Ist dieses Budget (Stand heute) immer noch realistisch? Ja, denn die Prämienbelastung der Bevölkerung im Jahr 2021 wird nicht unerwartet ansteigen. Im Gegenteil: Die Prämien 2021 im Kanton Schwyz sind sogar leicht sinkend und liegen klar unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Hinweis: Das Interview wurde schriftlich geführt, die Antworten kontextgetreu gekürzt.

Frau Landammann Petra Steimen-Rickenbacher: «Das muss letztlich vom Kantonsrat beantwortet werden.» Foto: Archiv EA

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