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Rothenthurm ist die einzige Gemeinde, welche die Steuern senkt

Die Gemeinden und Bezirke gehen das Jahr 2021 eher vorsichtig an. Sie rechnen mit tieferen Steuererträgen im Umfang von 6,3 Prozent.

VICTOR KÄLIN

Die Gemeindeversammlungen sind vorbei; die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Budgets für das Jahr 2021 verabschiedet und die Steuerfüsse genehmigt. Wie eine Zusammenstellung des Amtes für Finanzen zeigt, bleiben die Steuerfüsse bei 29 von 33 Gemeinwesen auf Vorjahresniveau (siehe Tabelle).

Die vier Veränderungen beziehen sich auf die Gemeinden Lauerz, Lachen und Vorderthal, welche ihre Steuerfüsse zwischen 3 und 20 Prozent einer Einheit erhöhen. Lediglich eine einzige Gemeinde hat eine Steuersenkung beschlossen (im Vorjahr waren es fünf): Es ist dies Rothenthurm, wo der Steuerfuss um 10 Prozent einer Einheit auf 160 Prozent reduziert wird. In der Region Mitte bleiben die Steuerfüsse in Einsiedeln, Unteriberg, Oberiberg und Alpthal ansonsten unverändert. Mit seinem Steuerfuss von 230 Prozent teilt sich der Bezirk Einsiedeln mit der Gemeinde Illgau (Gemeinde- und Bezirkssteuer) die rote Laterne: Hier muss der Steuerzahler auch im kommenden Jahr am tiefsten ins Portemonnaie greifen.

Nur gerade die drei Gemeinden Ingenbohl, Unteriberg und Illgau erwarten für das kommende Jahr ein Plus in ihrer Rechnung, wobei ausgerechnet Illgau als kleinste mit einer halben Million den grössten Überschuss aller Gemeinden des Kantons budgetiert!

Gemeinden rechnen mit tieferen Steuererträgen Der Gesamtaufwand der Bezirke und Gemeinden nimmt um 49,3 Millionen Franken oder 5,4 Prozent ab und beträgt 911,6 Millionen. Diese Reduktion ist zu einem grossen Teil durch tiefere Abschreibungen begründet, was unter anderem auf die Anpassung der Rechnungslegung (HRM2) zurückzuführen ist.

Die Gemeinwesen rechnen vor allem infolge der Corona-Pandemie mehrheitlich mit tieferen Steuererträgen und Gebühren und budgetieren insgesamt einen Ertrag von 850,2 Millionen Franken. Dies entspricht einer Reduktion von 53,5 Millionen Franken oder 6,3 Prozent gegenüber dem Voranschlag 2020.

Für das Jahr 2021 resultiert daraus ein Aufwandüberschuss von 61,4 Millionen Franken (Vorjahr 57,2 Millionen). Die Mehraufwendungen aller Gemeinden und Bezirke betragen damit 4,2 Millionen und erhöhen sich um weniger als ein Prozent gegenüber dem Vorjahresbudget.

Insgesamt planen die Bezirke und Gemeinden Investitionen in der Höhe von 180,6 Millionen. Die Investitionen fallen damit im Vergleich zum Vorjahr leicht höher aus.

Neue Auflistung verspricht höhere Transparenz

Am 1. Januar 2021 tritt das neue Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden in Kraft. Dieses Gesetz basiert auf den Fachempfehlungen der Eidgenössischen Finanzdirektorenkonferenz und bringt einige Neuerungen mit sich, welche durch die Bezirks- und Gemeindekassierämter umgesetzt werden. So wird unter anderem die Erfolgsrechnung neu dreistufig und über vier Jahre hinweg (Budget und Finanzplanjahre) dargestellt. Diese Änderung führt zu einer höheren Transparenz, da dadurch der Ertrags- oder Aufwandüberschuss informativer dargestellt wird, was die Beurteilung der mittelfristigen finanziellen Entwicklung massgebend verbessert.

Mit HRM2 wurde gesamtschweizerisch erstmals ein einheitlicher Kontenrahmen über sämtliche Stufen (Bund, Kanton, Gemeinden) eingeführt. Ein einheitlicher Kontenrahmen über sämtliche Stufen lässt bessere Vergleiche zu. Der Kontenrahmen ist somit weitgehend mit dem Bund harmonisiert. Und es können zusätzliche Bedürfnisse, insbesondere diejenigen der Finanzstatistik, abgedeckt werden.

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