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Im neuen Jahr andere Verkehrsregeln

Kanton. Auf den 1. Januar treten einige Änderungen im Strassenverkehrsrecht in Kraft. Zudem gelten ab 2021 neue Führerausweisregelungen. Die neuen Verkehrsregeln, die schweizweit in Kraft treten, sollen die Sicherheit erhöhen und den Verkehrsablauf flüssiger machen, schreibt das Zentralschweizer Polizeikonkordat in einer Medienmitteilung. Im motorisierten Verkehr gelten folgende Neuerungen: Reissverschluss bei Fahrstreifenabbau. Es besteht neu eine Pflicht, für jene Fahrzeuge, die auf der nicht weiterführenden Spur unterwegs sind, abwechselnd den Spurwechsel zu ermöglichen. Rettungsgasse: Die Rettungsgasse soll dafür sorgen, dass Blaulichtkräfte rascher zur Ereignisstelle gelangen. Rechtsvorbeifahren: Im Grundsatz ist das Rechtsvorbeifahren neu gestattet. Allerdings nur dann, wenn das Manöver mit der gebotenen Vorsicht erfolgt. Aufgepasst: Wer einen Spurwechsel vornimmt, muss auch mit Fahrzeugen rechnen, die rechts an einem vorbeifahren.

Rechtsüberholen: Das Rechtsüberholen bleibt nach wie vor verboten. Man darf niemanden behindern oder gefährden. Im Langsamverkehr gelten folgende Neuerungen: Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrrad und Motorfahrrad ohne Vortritt ist gestattet, sofern die Lichtsignalanlage mit einer Zusatztafel ausgestattet ist. Velos auf Trottoir: Neu dürfen Kinder bis 12 Jahre auf dem Trottoir fahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Neue Führerausweisvorschriften (Lernfahrten): Ab 2021 dürfen Jugendliche schon ab 17 Jahren ein Auto lenken, um so das Fahren zu erlernen. Sie sind aber zu einer einjährigen Lehrzeit verpflichtet, bevor sie an die praktische Prüfung gehen dürfen. (Mitg.)

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