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Den Seerettungsdienst auch rechtlich in die Zukunft führen

Den Seerettungsdienst auch rechtlich in die Zukunft führen Den Seerettungsdienst auch rechtlich in die Zukunft führen

Der Seerettungsdienst erhält ein neues Reglement. Und die Wasenmattstrasse bereitet erneut

Sorgen.

BEZIRKSKANZLEI EINSIEDELN

Das aktuelle Reglement des Seerettungsdienstes stammte aus dem Jahr 1975 und entsprach nicht mehr den Zeitverhältnissen. Die Sicherheitskommission des Bezirks hat die Mängel erkannt und das bestehende Reglement daher in Zusammenarbeit mit dem Seerettungsdienst Sihlsee überarbeitet. Es klärt die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen, regelt die Übungen, Ausund Weiterbildungen, die Besoldung und Versicherung und schafft die gesetzliche Grundlage für die Weiterverrechnung von Einsatzkosten. Vielfältiger und anspruchsvoller

Das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt bestimmt, dass der Seerettungsdienst Sache der Gemeinden ist. Seit mehr als vier Jahrzehnten trägt der durch den Bezirk Einsiedeln unterhaltene Seerettungsdienst Sihlsee (SRDS) zur Sicherheit bei Freizeitvergnügen auf dem Sihlsee bei. Mit der Zunahme derselben auf dem Sihlsee sind auch die Aufgaben und Hilfeleistungen des Seerettungsdienstes vielfältiger und anspruchsvoller geworden.

Von Mai bis September patrouillieren die Seeretterinnen und Seeretter an den Wochenenden mit dem neuen Rettungsschiff «Argos II» auf dem Sihlsee (EA 49/19). Der Seerettungsdienst besteht aus einem Sollbestand von 18 Mitgliedern. Das Boot ist bei den Bootsanlagen im «Grüene Aff» stationiert.

Kostendeckende Gebühren

Der Bezirksrat geht davon aus, dass trotz im Voranschlag 2021 budgetierter, geringfügiger Mehrkosten infolge der zu erwartenden Rückerstattungen aus Einsatzverrechnungen keine Mehrbelastung des Bezirkshaushalts resultiert. Für das Bergen und Überführen von Schiffen, Umweltverschmutzungen und die Überwachung bei Veranstaltungen sollen verursachergerechte und kostendeckende Gebühren (nach Aufwand) verlangt werden.

Sorgenkind Wasenmattstrasse 2005 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Erschliessungsplan des Bezirks Einsiedeln zugestimmt (EA 75/05). Ein Hauptbestandteil desselben bildete die Basiserschliessung Wasenmattstrasse. Im Jahr 2007 genehmigte der Souverän einen Kredit von 7,3 Millionen Franken für den Kauf der bestehenden Wasenmattstrasse und den Bau des Verbindungsstücks Martinsweg bis Zürichstrasse (EA 47/07).

Nachdem weitere Abklärungen ergeben hatten, dass sich die Strasse nicht für den gesprochenen Kredit realisieren liess, musste 2011 ein Zusatzkredit von 2,5 Millionen eingeholt werden (EA 93/11). 2012 erfolgte dann der Spatenstich (EA 24/12). Das Projekt stand aber weiterhin nicht unter einem guten Stern. Es kam zu Bodensetzungen, Schäden an Grundstücken und notwendigen Lärmschutzmassnahmen (EA 64/12).

Abschluss und Aufarbeitung

Nachdem nun, nach langwierigen und schwierigen Gesprächen, eine Einigung mit den beteiligten Haftpflichtversicherungen vor dem Abschluss steht, wird das Bauprojekt Wasenmattstrasse im kommenden Jahr finanziell zum Abschluss gebracht werden können. Die Kostenabweichung dürfte netto letztlich über 1,2 Millionen Franken betragen. Zu einem grossen Teil handelt es sich um sogenannte «Ohnehinkosten», das heisst um Kosten, die auch angefallen wären, hätte man von Anfang an nach dem heutigen Kenntnisstand geplant und gebaut. Die Angelegenheit ist für den Bezirksrat unangenehm, wird intern aufgearbeitet und im Rahmen der Botschaft zur Bezirksgemeinde den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern näher dargelegt werden müssen.

Verschiedenes Der Bezirksrat

• lässt sich von der Projektleiterin das «Mobilitätskonzept Schule – Mobilitätsbilanz» in Sachen Schulwegsicherheit vorstellen (Berichterstattung folgt);

• wird vom Chef Bezirksführungsstab über den Einsatz des Bezirksführungsstabes im Frühling 2020 zur Bewältigung der Corona-Pandemie orientiert (Berichterstattung folgt).

Erteilte Bewilligungen

• Beatrice und Johannes Peter Curiger-Burch, Armbüelweg 17a, Einsiedeln: Abbruch Autounterstand und nachträgliche Bewilligung Gartenhaus und Zugangsweg;

• Leuthold Mechanik AG, Zürichstrasse 63, Einsiedeln: Erdverlegter Propangastank; Projektergänzung zu Neubau Provisorium Fabrikationshalle und Erweiterung Parkierung, Kobiboden, Einsiedeln;

• Mario Reichlin, Schmalzgrubenstrasse 91, Unteriberg: Gesamtsanierung Bergbeizli (Teehüttli), Verlängerung Fuss- und Fahrweg für Bauphase sowie Erstellung Kanalisationsanschluss, Höhport, Euthal;

• Franz Kälin, Werner-Kälin- Strasse 40, Einsiedeln: Anbau Aluminium-Pergola;

• Beat Schatt, Schweig 2, Euthal: Abbruch und Neubau Dachgeschoss Remise mit Erweiterung;

• Bingisser AG, Kobiboden 63, Einsiedeln: Nutzungsänderung (Büroräume anstelle von Verkaufslokal), Zürichstrasse 1, Einsiedeln;

• Etzelwerk AG, Staumauerstrasse 22, Egg: Sanierung Uferschutz, Schlapprig, Egg;

• Urs Birchler, Kronenstrasse 16, Einsiedeln: Anbau Wohnund Geräteraum an Wohnhaus.

Steckt erst einmal der Wurm drin: Die Wasenmattstrasse sorgt auch sechs Jahre nach der Verkehrsübergabe für unliebsame Überraschungen.

Foto (2014): Archiv EA

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