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Die Budgets sind mit HRM2 weniger transparent

Ab kommendem Jahr verwenden Gemeinden und Bezirke nur noch das neue Rechnungsmodell HRM. Das stellt den Bürger vor viele Fragen.

cj. Am 1. Januar 2021 treten das neue Schwyzer Finanzhaushaltgesetz und die dazu gehörende Verordnung in Kraft. Sie gelten für alle Gemeinden und Bezirke, auch für Zweckverbände der öffentlichen Hand und für Anstalten der Gemeinden, also separat geführte kommunale Betriebe. Dieses Finanzhaushaltgesetz wurde vor zweieinhalb Jahren vom Kantonsrat beschlossen. Damit bestand genügend Zeit, um sich auf die Umstellung vorzubereiten. Es war auch eine umfangreiche Schulung nötig. Das galt besonders für das neue harmonisierte Rechnungsmodell HRM2. Die Finanzverwaltung des Kantons hat dazu die detaillierten Kontenpläne und ein Handbuch erarbeitet, nach dem sich Gemeinden und Bezirke nun richten.

Nicht mit bisheriger Rechnung vergleichbar Inzwischen liegen diese neu erstellten Budgets für das Jahr 2021 vor. Weil die Rechnungslegung nach dem neuen Kontenplan und neuen Richtlinien erfolgen muss, sind diese neuen Budgets nicht mehr mit den bisherigen zu vergleichen.

Diese neue Darstellung ist aber nur die eine Sache. Denn viel mehr überrascht, dass die bisher detaillierte Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben in den neuen Budgets fehlt. Ausgaben und Einnahmen werden nur noch in Hauptkonten zusammengefasst.

Statt wie bisher detaillierte Informationen über bevorstehende und geplante Ausgaben oder Erträge aufzuführen, werden nur noch pauschale Angaben gemacht. Diese sind dann zusammengefasst unter wenig aussagekräftigen Begriffen wie Personalaufwand, Sach- und übriger Betriebsaufwand, Transferertrag und Transferaufwand, Entgelte und interne Verrechnungen.

Einige Beispiele dazu: Bisher konnte ein Bürger via Budget erfahren, welcher Strassenausbau oder -unterhalt nächstes Jahr vorgesehen ist und wie viel dieser kosten wird. Dazu findet man nun keine Angaben mehr.

Nur noch Fiskalertrag statt Steuerdetails Es gibt keine detaillierten Beträge mehr zu Betriebskosten, zu Sozialausgaben, zu Beiträgen an Dritte, zu Anschaffungen für die Schule, für Sportanlagen, für die Verwaltung oder für die Feuerwehr. Es fehlen Angaben über die Lohnsummen, über die Abgeltung der Gemeindebehörden oder über den Winterdienst.

Bei den budgetierten Steuereinnahmen wird nur noch zwischen jenen von natürlichen Personen und Firmen unterschieden. Oder es wird nur noch ein «Fiskalertrag » aufgeführt.

Ob es sich um Steuern aus Vorjahren handelt, ob Rückzahlungen und Verluste vorgekommen sind, ob es Lottogewinne gegeben hat, all das wird nicht mehr ausgewiesen. Auch die Erträge von Quellensteuern, Nachsteuern, Strafsteuern, Liquidationsgewinnsteuern oder Hundesteuern sind nicht mehr separat einsehbar.

Die neue Rechnungslegung soll der Öffentlichkeit ein «klares und wahrheitsgetreues Bild der tatsächlichen Finanz-, Ertragsund Vermögenslage vermitteln», wie alle Gemeinden schreiben. Nach dem neuen Kontenplan allerdings werden weniger Informationen geliefert als nach dem bisherigen. Mit andern Worten: Die Budgetierung ist für die Stimmbürgerschaft intransparenter geworden. Die meisten Gemeinden und Bezirke haben der Bürgerschaft minimalisierte Budgets zugestellt. Bisher haben einzig Muotathal und Riemenstalden etwas ausführlicher informiert und Konten detaillierter dargestellt.

Alle Gemeinden sind jedoch verpflichtet, einen detaillierteren Voranschlag (HRM3) anzubieten. Dieser ist fast überall auf der Webseite der jeweiligen Gemeinde aufgeschaltet. «Als Bürger kann man nicht mehr alle Details sehen» Aber selbst diese ausführlichere Version erreicht den Informations- und Detailgehalt der bisherigen Budgets nicht. Wie Alex Maissen, Leiter der Abteilung Gemeindefinanzen beim Amt für Finanzen des Kantons Schwyz, bestätigt, haben die Gemeinden alle die ordentlichen Mindestanforderungen des neuen Modells eingehalten.

Auch treffe es zu, dass man als Bürger nicht mehr alle Details sehen könne. Dafür sei aber besser erkennbar, wie sich die Finanzen einer Gemeinde entwickeln werden.

Werden die nun fehlenden Informationen dazu führen, dass an den Gemeindeversammlungen mehr Fragen auftauchen? Das sei schwierig abzuschätzen, erklärt Alex Maissen.

Aus den bisher durchgeführten Gemeindeversammlungen seien noch keine solchen Reaktionen lautbar geworden. Das kantonale Amt für Finanzen habe für solche Fälle empfohlen, dass die Behörden jeweils einige ausgedruckte Detailbudgets an die Versammlung mitnehmen, um diese bei Fragen abgeben zu können. Zudem müsse sich das Ganze wohl auch einspielen, gerade was zum Beispiel die neuen Begriffe angehe.

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