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Verhältnismässigere Regeln für Gottesdienste gefordert

Am Samstag tagte die Delegiertenversammlung des Kirchenmusikverbandes des Kantons Schwyz (KMVS) in Rothenthurm. Sie verabschiedete einstimmig ein Schreiben zu Händen der Regierung mit der Aufforderung, für Gottesdienste verhältnismässigere Regeln für Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie zu erlassen.

Mitg. Der Kirchenmusikverband des Kantons Schwyz (KMVS) hält jeweils seine Delegiertenversammlung am ersten Adventssonntag ab. Traditionell steht an dieser Versammlung die Ehrung der langjährigen Sängerinnen und Sänger im Mittelpunkt. «Die Massnahmen gegen die Covid- 19-Pandemie ermöglichten es dieses Jahr nicht, die Versammlung in traditioneller Form abzuhalten », schreibt der Verband in einer Medienmitteilung. Anstelle der freien Delegierten trafen sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Kirchenchöre oder deren Stellvertreter in Rothenthurm. Die Versammlung konnte so entsprechend den Massnahmen gegen die Covid-19-Pandemie durchgeführt werden. Existenzielle Sorgen der Chöre

Die Ehrung der langjährigen Mitglieder erfolgt stattdessen anlässlich der Generalversammlungen der einzelnen Kirchenchöre. Dieses Jahr können zwei Mitglieder für eine sechzigjährige Mitgliedschaft in einem Kirchenchor geehrt werden. Es sind dies Maria Henseler, Kirchenchor Altendorf, und Rosmarie Mettler, Kirchenchor Reichenburg. Weitere drei Mitglieder konnten für fünfzig Jahre, sechs Mitglieder für vierzig Jahre, elf Mitglieder für dreissig Jahre und zehn Mitglieder für zwanzig Jahre Mitgliedschaft in einem Kirchchor geehrt werden.

Der Kirchmusikverband umfasst 26 Mitgliederchöre und 654 Sängerinnen und Sänger. «Die Umfrage an der Delegiertenversammlung zeigte, dass bei rund einem Drittel der Chöre existenzielle Sorgen bestehen, die durch die Covid-19-Massnahmen erheblich verstärkt werden», teilt der Verband mit: «Viele Sängerinnen und Sänger vermissen das Proben und die Mitgestaltung der sonntäglichen Gottesdienste.» Schwer falle es für die meisten, dass die Weihnachtsgottesdienste mit nur dreissig Personen und ohne die traditionelle Kirchenmusik stattfinden sollen.

Glaubensfreiheit unter Druck

So verabschiedeten die Delegierten einstimmig einen Brief an den Schwyzer Regierungsrat und fordern diesen auf, die Bestimmungen für Gottesdienste zu lockern. So sollen in den Kirchen 35 Prozent der offiziellen Sitzplätze unter Abstand und mit Einhaltung der Maskenpflicht genutzt werden können. Auch Kirchenchöre sollen in grossen Räumen unter Einhaltung der Abstände wieder proben können und Gottesdienste mitgestalten dürfen, sofern die Abstände eingehalten werden können.

Die jetzt geltende Limite von dreissig Personen für Gottesdienst und das Verbot des Chorsingens für Laienchöre schränken nach Ansicht der Delegiertenversammlung «die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit unverhältnismässig ein».

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