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Nachtragskredit für Härtefälle erhöht

IN KÜRZE

Kanton. Die Staatswirtschaftskommission hat die Ausgabenbewilligung für kantonale Massnahmen zur Covid-19-Härtefallregelung beraten. «Sie beantragt einen Nachtragskredit für Härtefallmassnahmen im Umfang von knapp fünf Millionen Franken», schreiben die Kommissionen des Kantonsrats in einer Medienmitteilung: «Damit können die für den Kanton bereitgestellten Bundesmittel ausgeschöpft werden.» Mit dem Bundesgesetz zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie haben die eidgenössischen Räte die Gesetzesgrundlage für die Beteiligung des Bundes an kantonalen Unterstützungsmassnahmen für Härtefälle geschaffen. Insgesamt wurde ein Paket im Umfang von 1 Milliarde geschnürt.

Als Härtefälle werden Unternehmen bezeichnet, die durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie empfindliche Einbussen in ihrer Tätigkeit hinnehmen mussten und durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht ausreichend erfasst worden sind. Das sind Unternehmen in der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe. Voraussetzung für eine Unterstützung ist, dass sich die Kantone im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang an der Finanzierung beteiligen. Die Kommission unterstützt die schnelle Umsetzung von Härtefallmassnahmen. Der Gesamtbetrag wird nach einem Verteilschlüssel (zwei Drittel kantonales BIP, ein Drittel Bevölkerung) unter den Kantonen aufgeteilt.

Vom Hilfspaket seien für den Kanton Schwyz 1,56 Prozent oder maximal 15,6 Millionen vorgesehen, heisst es in der Medienmitteilung weiter: Die Staatswirtschaftskommission beantrage deshalb eine Ausgabenbewilligung über knapp fünf Millionen, die erlaube, diese Quote voll auszuschöpfen. (KR/i)

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