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Mittelstand soll entlastet werden

Die Mittelstandsinitiative sieht eine Erhöhung der Abzüge für Kinder und Rentner vor. Der Schwyzer Regierungsrat beantragt, die Initiative als gültig zu erklären, sie jedoch zur Ablehnung zu empfehlen und stattdessen den Gegenvorschlag «Degressiver Entlastungsund Rentnerabzug» anzunehmen.

MAGNUS LEIBUNDGUT

Am 29. Oktober hat die Staatswirtschaftskommission die Initiative und den Gegenvorschlag des Regierungsrates als vorberatende Kommission behandelt: «Sie lehnt die Initiative gleichsam ab und stimmt dem Gegenvorschlag mit einer einzigen Anpassung zu», schreibt die Schwyzer Regierung in einer Medienmitteilung.

Die Kommission beantragt, den Gegenvorschlag des Regierungsrates in einem Punkt anzupassen: «Der vom Regierungsrat pro Kind festgelegte Schwellenwert von 20'000 Franken soll im Hinblick auf eine stärkere Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern um 5000 auf 25'000 Franken erhöht werden », teilt die Schwyzer Staatskanzlei mit.

Verbesserung um einen Rang im interkantonalen Vergleich

Die übrigen Berechnungsparameter des degressiven Entlastungsabzugs sollen demgegenüber unverändert bleiben, heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Dem neu erhöhten, jedoch degressiv ausgestalteten Rentnerabzug, der den bisherigen Abzug mit einer fixen Höhe von 3200 Franken ersetzt, stimmt die Kommission zu.» Der Antrag der Kommission führe bei Steuerpflichtigen mit Kindern zu einer stärkeren Entlastung, schreibt der Regierungsrat: «Bei Einverdienerehepaaren mit zwei Kindern werden neu die Dezile 1 bis 9 und bei Doppelverdienerehepaaren mit zwei Kindern die Dezile 1 bis 8 entlastet.» Weiter erhöhe sich dadurch zusätzlich die Steuereintrittsschwelle bei Ehepaaren mit zwei Kindern auf 60'221 Franken beziehungsweise bei Doppelverdienerehepaaren mit zwei Kindern auf 66'582 Franken, ist der Medienmitteilung zu entnehmen: «Bei Letzteren ergibt sich dadurch zudem eine Verbesserung im interkantonalen Vergleich um einen Rang.

Die Gemeinden verlieren 539'000 Franken Im Hinblick auf die Steuererträge habe der Kommissionsantrag gegenüber dem regierungsrätlichen Gegenvorschlag zusätzliche Steuermindereinnahmen von 1,7 Millionen Franken zur Folge (gesamthaft neu rund 9,9 Millionen Franken).

Diese zusätzlichen Mindereinnahmen verteilen sich auf die einzelnen Gemeinwesen wie folgt: Beim Kanton mache es einen Betrag in der Höhe von 723'000 Franken, bei den Bezirken 372'000 Franken, bei den Gemeinden 539'000 Franken, bei den katholischen Kirchgemeinden 75'000 Franken und bei den reformierten Kirchgemeinden 9000 Franken aus.

Steuermindereinnahmen werden kritisch beurteilt «Obwohl der Regierungsrat die zusätzlichen Steuermindereinnahmen, insbesondere bei den Gemeinden, kritisch beurteilt, unterstützt er die zusätzliche Entlastung von Steuerpflichtigen und Ehepaaren mit Kindern », schreibt die Staatskanzlei: «Die gesamten Steuermindereinnahmen des Kommissionsantrags von rund 9,9 Millionen Franken liegen immer noch deutlich unter denjenigen der Mittelstandsinitiative von 18,6 Millionen Franken.» Da der zentrale Aspekt der degressiven Ausgestaltung erhalten bleibe und diese Änderung von einer Mehrheit der kantonsrätlichen Kommission begrüsst werde, könne sich der Regierungsrat mit der Anpassung einverstanden erklären, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Dementsprechend hat der Schwyzer Regierungsrat beschlossen, dem Kantonsrat zu beantragen, die beiliegende Vorlage zum Gegenvorschlag in der Fassung der vorberatenden Kommission anzunehmen.

Der zentrale Aspekt der degressiven Ausgestaltung bleibt erhalten.

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