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Strafverfolgung und -vollzug werden kantonalisiert

Die Übertragung der Aufgaben des Strafvollzugs und der Strafverfolgung auf den Kanton tritt auf den 1. Januar in Kraft. Die Zusammenfassung der Zuständigkeiten beim Kanton ermögliche eine Straffung der Abläufe und einen gezielteren Personaleinsatz, teilt die Schwyzer Staatskanzlei mit.

Mitg. «Die traditionelle Aufteilung der Strafverfolgung zwischen Kanton und Bezirken findet am 1. Januar ihr Ende», schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: Auf diesen Termin treten das vom Schwyzer Kantonsrat am 14. März 2018 revidierte Justizgesetz und die regierungsrätliche Verordnung über die Organisation der Staatsanwaltschaft in Kraft. Mit dem Jahreswechsel werden die Strafverfolgung und der Strafvollzug beim Kanton zusammengefasst.

Präsenz in den Regionen ist im Fokus Ein entscheidender Unterschied im Vergleich zur bisherigen Organisation mit den Bezirksstaatsanwaltschaften liege darin, dass die neue Staatsanwaltschaft für das gesamte Kantonsgebiet zuständig sei, erläutert die Kanzlei: «Die neue Staatsanwaltschaft ist in fünf Abteilungen nach Deliktsgruppen und den zentralen Dienst gegliedert und erfüllt auch die Vorgaben des Justizgesetzes, wonach mindestens eine Abteilung im inneren und eine im äusseren Kantonsteil geführt wird.» Es gibt fortan eine Amtsleitung und einen zentralen Dienst in Schwyz, eine erste Abteilung in Biberbrugg (Gewaltdelikte), eine zweite in Schwyz (Allgemeine Delikte), eine dritte in Wollera (Wirtschafts- und qualifizierte Vermögensdelikte, Internetkriminalität), eine vierte gleichsam in Wollerau (Fahrlässigkeitsdelikte, aussergewöhnliche Todesfälle, Strassenverkehrsdelikte, Übertretungen) und eine fünfte in Biberbrugg (Jugendstrafsachen).

Mit Ausnahme der fünften Abteilung, die für alle Jugendstrafsachen zuständig sei, bleibe die Aufgabenteilung zwischen den übrigen Abteilungen in gewissen Bereichen durchlässig, heisst es in der Medienmitteilung: «Damit können die Arbeitslast ausgeglichen und effiziente Abläufe ermöglicht werden.»

Wahlen und Ernennungen stehen auf dem Programm

Der Oberstaatsanwalt und seine Stellvertretung werden durch den Kantonsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt, ist der Medienmitteilung zu entnehmen: Die leitenden Staatsanwälte, der leitende Jugendanwalt, die Staatsanwälte und die Assistenzanwälte werden durch den Schwyzer Regierungsrat ernannt.

«Von der Kantonalisierung ausgenommen bleibt die erstinstanzliche Strafgerichtsbarkeit», betont die Schwyzer Staatskanzlei: «Für diese bleiben je nach Delikt weiterhin der Kanton als Träger des kantonalen Straf- und Jugendgerichts oder die Bezirke als Träger der sechs Bezirksgerichte zuständig.»

Mit Ausnahme der 5. Abteilung bleibt die Aufgabenteilung zwischen den übrigen Abteilungen durchlässig.

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