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Regierungsrat präsentiert das neue Energiegesetz

Das revidierte Energiegesetz liegt vor: Den einen geht es zu weit, den anderen zu wenig weit.

CHRISTOPH CLAVADETSCHER

Der Kanton Schwyz ist in der Energiepolitik unter Zugzwang: Das Energiegesetz soll angepasst werden, da Bundesvorgaben und die Anfang 2015 gemeinsam mit den anderen Kantonen verabschiedeten Massnahmen im Gebäudebereich noch umgesetzt werden müssen.

Schwyz muss zwar liefern, ist aber bei Weitem nicht das nationale Schlusslicht. Erst zehn Kantone haben die Bestimmungen bis jetzt angepasst. Auch der Kanton Schwyz macht nun einen weiteren Schritt in diese Richtung. Der Regierungsrat präsentierte gestern die Teilrevision des Energiegesetzes, die nun dem Kantonsrat unterbreitet wird.

Elektroheizungen in Neubauten sind verboten Das revidierte Energiegesetz nimmt somit die vom Bund geforderten minimalen Bestimmungen auf und schafft eine Harmonisierung der energierechtlichen Bauvorschriften in der Schweiz.

Die wichtigsten Punkte des neuen Schwyzer Energiegesetzes sind: Neubauten soll von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden müssen. Die notwendige Energie soll möglichst auf dem Grundstück oder am Gebäude selber produziert werden. Elektroheizungen in Neubauten sind verboten.

Bei bestehenden Gebäuden soll die Sanierungsquote erhöht und durch den Einsatz von erneuerbarer Energie eine höhere Energieeffizienz erreicht und so die CO2-Emissionen reduziert werden.

Elektroheizungen und Elektroboiler sind innerhalb der nächsten 15 Jahren zu ersetzen. Im Fokus steht die Schaffung einer kantonalen Energieplanung, welche die Erhebung der Energiedaten für die Weiterentwicklung des Energieleitbildes vorsieht.

Weiter will auch der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen und bei seinen eigenen Neubauten und Gesamterneuerungen den Minergie-Standard einhalten. SVP kritisiert Bürokratie, GLP fordert weitere Schritte Das neue Energiegesetz wird von den Parteien – mit Ausnahme der SVP – mehr oder weniger getragen. «Zu viel Regulierung und zu viel Bürokratie», fasst SVP-Präsident Walter Duss die Kritik seiner Partei zusammen.

Auch die Grünliberalen, die in der Vernehmlassung einige Punkte verbessert haben wollten, sind nicht wirklich happy, unterstützen das Energiegesetz aber. «Der grosse Wurf ist das Energiegesetz nicht, doch es ist besser als nichts», sagt Rudolf Bopp auf Anfrage. Bopp wünscht sich, dass im Gesetz ein verbindliches CO2-Ziel aufgenommen wird und dass bei den kantonalen Bauten der Stromverbrauch deutlich reduziert wird.

Ebenso würde er es begrüssen, wenn auch die Gemeinden und Bezirke mehr in die Pflicht genommen würden und im Gesetz festgeschrieben wird, dass der Energiebedarf aller öffentlichen Bauten ab 2040 vollständig mit erneuerbaren Energien gedeckt werden muss.

Dem hält die Regierung gegenüber, dass die Vorlage bewusst «schlank gehalten» sei. So könne der Regierungsrat die fach- und verfahrenstechnischen Einzelheiten nach der Annahme des Gesetzes in Ausführungsvorschriften erlassen. Mit diesem Vorgehen könne beim Erlass und bei allfälligen späteren Anpassungen rascher dem Stand der Technik gefolgt werden.

Doch bis das revidierte Energiegesetz in Kraft ist, dauert es noch. «Zuerst muss die vorberatende Kommission des Kantonsrats die Vorlage Ende Januar 2021 beraten. Im Idealfall wird im Sommer der Kantonsrat darüber befinden, sodass das Gesetz per Anfang 2022 in Rechtskraft erwachsen würde», sagt der Vorsteher des Umweltdepartements, Sandro Patierno.

«Der grosse Wurf ist das Energiegesetz nicht. Doch es ist besser als nichts.»

Rudolf Bopp, Fraktionspräsident GLP Kanton Schwyz

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