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Zweitwohnungen werden unter die Lupe genommen

Welche Auswirkungen hat das Zweitwohnungsgesetz vier Jahre nach Inkrafttreten im Kanton Schwyz? Die Regierung muss Antworten liefern.

PETRA IMSAND

371 von 2202 Schweizer Gemeinden verfügen gemäss Bundesamt für Raumentwicklung per 1. Januar 2020 über einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent. Hier dürfen im Grundsatz keine Zweitwohnungen mehr gebaut werden. Im Kanton Schwyz unterliegen sechs Gemeinden den einschränkenden Bestimmungen des Gesetzes (siehe Tabelle).

Die GLP-Kantonsräte Django Betschart (Ingenbohl), Lorenz Ilg (Freienbach) und Michael Fedier (Lachen) verlangen nun, dass Bilanz über die Umsetzung des Gesetzes gezogen werden soll. In einer Interpellation möchten sie unter anderem wissen, welche Erfahrungen der Regierungsrat mit der bisherigen Umsetzung gemacht habe, wie er sich den Anstieg in den besagten Gemeinden erkläre und ob es sich dabei um touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen handle.

Zudem soll der Regierungsrat darlegen, ob er Missbräuche und unerwünschte Entwicklungen festgestellt habe und falls ja, welche Massnahmen dagegen ergriffen wurden.

Weiter möchten die Kantonsräte wissen, bis wann vorgesehen ist, im Richtplan des Kantons Schwyz Massnahmen zur Förderung einer besseren Auslastung der Zweitwohnungen sowie zur Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen festzulegen.

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