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Hilfe für Unternehmen in Not

Hilfe für Unternehmen in Not Hilfe für Unternehmen in Not

Die Schwyzer Regierung beantragt beim Kantonsrat 4,5 Millionen Franken zur Unterstützung von Covid-19-Härtefällen

Betriebe, die besonders hart von der Corona-Pandemie getroffen worden sind, dürfen auf Hilfe hoffen: Schwyzer Härtefälle sollen mit insgesamt rund 13 Millionen Franken unterstützt werden.

MAGNUS LEIBUNDGUT

«Die Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen gesundheitspolitischen Massnahmen des Bundes und des Kantons Schwyz zur Bekämpfung der Pandemie treffen die Wirtschaft des Kantons Schwyz empfindlich», sagt Regierungsrat Andreas Barraud: Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen haben Bund, Kanton und Geschäftsbanken seit Mitte März umfangreiche Massnahmen getroffen. Zu nennen seien insbesondere die Kurzarbeitsentschädigung, die Corona-Erwerbsausfall- Entschädigung, die Covid- 19-Überbrückungskredite, das Start-up-Bürgschaftsprogramm sowie das kantonale Impulsprogramm «Hopp Schwyz».

«Gleichwohl nimmt das Risiko von Härtefällen aufgrund der langen Dauer der Pandemie zu», schildert Barraud: «Als Härtefälle werden Unternehmen bezeichnet, die wirtschaftlich besonders stark von den Folgen der Pandemie betroffen sind und durch die bisherigen Unterstützungsmassnahmen nicht oder nicht ausreichend erfasst wurden.» Touristische Betriebe und die Event-Branche sind im Fokus Insbesondere Unternehmen in der Wertschöpfungskette der Eventbranche, Schausteller, Dienstleister der Reisebranche sowie touristische Betriebe, die aufgrund der Natur ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind, soll jetzt unter die Arme gegriffen werden, konstatiert Barraud: «Primäres Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen in Unternehmen, die vor der Pandemie profitabel und überlebensfähig waren».

An Unterstützungsmassnahmen zugunsten dieser sogenannten Härtefälle will sich der Bund massgeblich beteiligen, schreibt die Schwyzer Staatskanzlei in einer Medienmitteilung: Gleichzeitig lege der Bund die Mindestvoraussetzungen fest, wann Unternehmen unter die Härtefallregelung fallen würden.

«Der Regierungsrat beantragt darum beim Kantonsrat eine Ausgabenbewilligung von 4,5 Millionen Franken zur Unterstützung von Unternehmen, die besonders hart von der Pandemie getroffen worden sind», führt Barraud weiter aus: «Damit bleiben wir unter der Grenze von fünf Millionen Franken – weil die beantragte Ausgabenbewilligung dann als angenommen gilt, wenn mindestens sechzig Mitglieder des Kantonsrates zustimmen.» Denn ein allfälliges Referendum würde die dringende Hilfeleistung für in Not geratene Unternehmen verzögern und allenfalls zum Umstand führen, dass die Beiträge zu spät bei den Betrieben eintreffen würden, gibt der Vorsteher des Schwyzer Volkswirtschaftsdepartements zu bedenken.

Kanton kann Härtefallmassnahmen zeitnah umsetzen

Am Folgetag zur Beschlussfassung durch den Regierungsrat hat der Bundesrat am 18. November entschieden, seine Beitragsleistung von 200 Millionen Franken auf 680 Millionen zu erhöhen. Bis 200 Millionen Franken beteiligt er sich zu 50 Prozent an den kantonalen Härtefallmassnahmen, danach zu 80 Prozent.

Mit der vom Regierungsrat beantragten Ausgabenbewilligung können im Kanton Schwyz Härtefälle mit einer Gesamtsumme von 13,2 Millionen Franken (Bund: 8,7 Millionen Franken; Kanton: 4,5 Millionen) unterstützt und zahlreiche Arbeitsplätze erhalten werden. «Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen», teilt die Schwyzer Kanzlei mit.

Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen verfüge der Kanton Schwyz mit dem Wirtschaftsförderungsgesetz bereits über eine rechtliche Grundlage für die Teilnahme am Härtefallprogramm, heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Aus diesem Grund kann der Kanton Schwyz die Härtefallmassnahmen zeitnah umsetzen.»

Schnelle Unterstützung notwendig

Die betroffenen Unternehmen mussten im Verlauf der Pandemie empfindliche Einbussen hinnehmen und sind entsprechend auf rasche Liquiditätshilfen angewiesen. Aufgrund der Dringlichkeit beantragt der Regierungsrat beim Kantonsrat die erforderliche Ausgabenbewilligung, bevor der Bundesrat die entsprechende Regelung auf Bundesstufe in Kraft gesetzt hat. Dies mit dem Ziel, dass der Ausgabenbeschluss bereits in der Kantonsratssession vom 16. Dezember beraten werden kann.

Barraud geht davon aus, dass sich das Parlament positiv für die Ausgabenbewilligung äussern wird, und ist darum guten Mutes, dass die erforderlichen sechzig Stimmen im Kantonsrat zustande kommen werden: «Auf diese Weise könnten bereits im Januar 2021 die ersten Gesuche von Schwyzer Härtefällen entgegengenommen – und bearbeitet werden».

Es sei davon auszugehen, dass denn die finanzielle Hilfe schon im ersten Quartal des kommenden Jahres bei den betroffenen Unternehmen eintreffen könnte, meint Barraud: «Ich hoffe, dass wir jetzt das Schlimmste überstanden haben. Ich kann aber nicht gänzlich ausschliessen, dass auch im kommenden Jahr weitere Hilfsmassnahmen für die Schwyzer Wirtschaft geschnürt werden müssen.»

Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartements, ist zuversichtlich, dass bereits im Januar 2021 die ersten Gesuche von Schwyzer Härtefällen entgegengenommen und bearbeitet werden können.

Foto: Magnus Leibundgut

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