Veröffentlicht am

Ohne Bewilligung im Jagdbann Mythen eine Strasse gebaut

Ohne Bewilligung im Jagdbann Mythen   eine Strasse gebaut Ohne Bewilligung im Jagdbann Mythen   eine Strasse gebaut

Im Gebiet Zwüschet Mythen ist eine alpwirtschaftliche Strasse widerrechtlich gebaut worden. Offen ist ein Rückbau des massiven Eingriffs.

ERHARD GICK

Nicht schlecht gestaunt haben dieser Tage Wanderer, die auf dem Wanderweg zur Zwischenmythen unterwegs waren. Im Bereich Alp Zwüschet Mythen bis Zwischenmythen ist eine breite alpwirtschaftliche Strasse beziehungsweise Waldstrasse erstellt worden – illegal und ohne Baubewilligung.

Massiver Eingriff

Diese Strasse stellt in mehrfacher Hinsicht einen massiven Eingriff in eine intakte Natur dar. Einerseits war der Abschnitt bisher mit einem idyllischen Bergwanderweg erschlossen, absolut verträglich für einen Weg durchs Jagdbanngebiet zwischen Kleinem und Grossem Mythen. Andererseits war es ein Bergwanderweg mit historischem Charakter. Dieser ist jetzt mittels dem eingesetzten Maschineneinsatz zerstört worden.

Eine Zumutung

eg. Bisher konnte man, mit guten Bergschuhen «bewaffnet», den Bergwanderweg problemlos begehen. Die Beschaffenheit der Strasse ist heute so, dass die Erde bei Nässe schlammig wird und das Begehen der Strasse eine Zumutung bis gar unmöglich ist. Weshalb der Älpler diese Strasse in Eigenregie erstellt hat, bleibt offen.

Auch beim Verein Schwyzer Wanderwege staunt man. «Wir haben unsererseits zusammen mit dem Bezirk Schwyz einen Augenschein vorgenommen. Den Bau einer solchen Strasse können wir keinesfalls unterstützen », sagt Stefan Gwerder vom Verein Schwyzer Wanderwege. Zahlreiche Wanderer hätten sich bereits beim Verein über die Strasse beschwert.

«Ohne Bewilligung dürfen Wanderwege nicht einfach baulich verändert werden. Im vorliegenden Fall wurde die Qualität des Bergwanderweges massgeblich verschlechtert und die historische Substanz beeinträchtigt», sagt Maurus Köchli, Leiter Fachbereich Langsamverkehr des Kantons Schwyz und damit zuständig für den Bereich Wanderwege. Wildhüter wurde aufmerksam

Nicht nur zahlreichen Wanderern ist dieser massive Eingriff aufgefallen. Auch der zuständige Wildhüter hat bereits am 7. Oktober den neuen Weg mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Dazu Philipp Gerber, stellvertretender Amtsvorsteher im Amt für Wald und Natur: «Es wurde von keinem Amt eine Bewilligung erteilt. Der zuständige Wildhüter dieses Amtskreises hat nach der Entdeckung die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet.» Klären, ob nachträglich bewilligungsfähig Es muss jetzt geklärt werden, ob die Strasse nachträglich bewilligungsfähig sein könnte. «Es besteht jetzt die gesetzesmässige Möglichkeit, nachträglich ein Baugesuch seitens des Landeigentümers, der Genossame Schwyz, einzureichen. Wir und die zuständigen Ämter sowie die Gemeinde Schwyz, als Baubewilligungsbehörde, haben dann zu klären, ob ein solches Gesuch bewilligt werden könnte», erklärt Philipp Gerber. Es ist anzunehmen, dass die Chancen für eine nachträgliche Bewilligung eher unwahrscheinlich sind.

Im Rahmen dieses Baugesuchs sind aber noch weitere Abklärungen nötig. «Etwa, ob die Strasse ganz oder teilweise wieder zurückgebaut werden und der Originalzustand hergestellt werden muss», erklärt der Forstrechtler Philipp Gerber, der überdies ab dem 1. Januar 2021 auch für die Jagd im Kanton Schwyz zuständig sein wird. Weitergehende Auskunft zum Verfahrensablauf und möglichen weiteren Massnahmen der illegal erstellten Waldstrasse konnte Philipp Gerber keine geben, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

eg. Die Genossame Schwyz, auf deren Hoheitsgebiet die Strasse liegt, war über den eigenmächtigen Bau orientiert. Der Alpbewirtschafter hat die Strasse gebaut. Bruno Horat, Präsident, und Marcel von Euw, Geschäftsführer, beantworten eine Anfrage des «Boten» folgendermassen: «Es bestand schon seit Jahrzehnten ein Karrweg in ähnlichem Umfang zum Zwüschet-Mythen-Kreuz. Dieser wurde infolge Erosion über die Jahrzehnte stellenweise stark in Mitleidenschaft gezogen und weist grosse Senkungen auf. Der Weg ist auch beidseitig immer mehr zu- und eingewachsen, was über die Jahrzehnte zu einer Verengung des Weges führte. Die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Weide sowie des Waldes (Käferholz) konnte nicht mehr sichergestellt werden. Auch für einige der vielen Wanderer stellte der Weg infolge grosser Absätze, losen Steinen et cetera grosse Probleme und Verletzungsgefahr dar.» War der Genossenrat beziehungsweise waren Sie als Präsident über den Bau der Strasse informiert? Der Genossenrat hatte Kenntnis über die erfolgte Instandstellung des Karrweges zum Zwüschet-Mythen-Kreuz. Die genaue Art und Weise der Ausführung wurde mit dem Älpler vorab nicht ins Detail abgesprochen. Wer war Kostenträger für den Strassenbau? Ein solches Projekt in der Grössenordnung muss finanziert werden?

Die Kosten für die Instandstellung liegen noch nicht vollständig vor. Es war jedoch ein tiefer, vierstelliger Betrag im Alpbudget dafür eingesetzt. Hat die Genossame einen Auftrag erteilt, um die Strasse zu bauen? Es wurde lediglich der bestehende Karrweg von der Alp Zwüschet Mythen bis zum Zwüschet Mythen instand gestellt. Als Karrwege und Fahrwege werden einspurige Wege bezeichnet, die hauptsächlich dem land- und forstwirtschaftlichen Güterverkehr dienen. Der Weg ist beidseitig immer mehr zu- und eingewachsen, was über die Jahrzehnte zu einer Verengung des Weges führte und ein Befahren mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen verunmöglichte. Die Gründe für die Notwendigkeit eines befahrbaren Karrweges sind sehr vielseitig und hauptsächlich durch die land- und forstwirtschaftliche Nutzung begründet. Was passiert jetzt aus Sicht der Genossame Schwyz mit der Strasse? Der Karrweg zum Zwüschet-Mythen- Kreuz wird nun überwintern und im Frühling allmählich wieder überwachsen und grüner werden. Auf dem kompletten Weg wurden Grassamen angesät. Ziel ist es, dass der Weg letztendlich wieder ein sogenannter Wiesenweg im ursprünglichen Sinne wird und sich optisch optimal in die Landschaft integriert. Lassen wir doch im wahrsten Sinne des Wortes etwas Gras darüber wachsen …

Hat dieses Vorgehen Konsequenzen?

Die Genossame Schwyz wurde von der Baukommission der Gemeinde Schwyz aufgefordert, ein ordentliches Baugesuch für die Instandstellung des Weges zum Kreuz auf die Zwüschet Mythen einzureichen. Ein zugehöriges Baugesuch wurde daraufhin nun bei der Gemeinde Schwyz fristgerecht eingereicht. Die Genossame Schwyz geht davon aus, dass die Instandstellung des Weges Unterhalt darstellt und Baubewilligung dazu von den zuständigen Ämtern erteilt werden kann. Die vielseitigen Begründungen für die Instandstellung wurden im Baugesuch ausführlich dargelegt. Das Baubewilligungsverfahren ist noch im Gange.

Aus dem historischen Bergwegpfad im Banngebiet ist eine breite Alpstrasse geworden. Foto: Franz Steinegger Genossenrat war über den Strassenbau orientiert

Share
LATEST NEWS